Veröffentlicht 15. Oktober 200024 j Servus Fi'ler , was stimmt an dem Gerücht das man nur von 2,5 auf 2 Jahre verkürzen kann, wenn man in der ZWP min. 75% schafft und im Zeugnis einen Durchschnitt von 2 haben muß ??
15. Oktober 200024 j ave ! es ist wohl so: wenn du auf zwei jahre verkürzen willst, sollte in deinem ausbildungsvertrag von anfang an die ausbildungsdauer von zwei jahren stehen. ist dies nicht der fall, aber du möchtest trotzdem nachträglich von 2 1/2 jahren auf 2 jahre verkürzen, müsstes du das mit deinem chef klären. von seiten der ihk und der schule ist das in ordnung, in so fern du den antrag auf vorgezogene prüfung rechtzeitig beantragt hast und du mit deinen schulischen leistungen überzeugst. auf die durchschnittsnote will ich mich jetzt mal nicht festlegen. es kann durchaus auch verhandlungssache mit deinem lehrer bzw. schulleiter sein. genaueres kann dir aber die ihk sagen. ab und zu findet man dort schon eine kompetente und hilfbereite person. (gruss an herr gebert ihk-wiesbaden) tschö de wisher.
16. Oktober 200024 j Die Bedingungen für eine vorgezogene Prüfung sind generell relativ einfach und Bundesweit einheitlich. 1. Es ist ein "Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlußprüfung" einzureichen. Formulare gibts bei den IHKs. Anmeldeschluß beachten! 2. Der Betrieb bescheinigt die betriebliche Leistung mit einer Note von 2,4 oder besser 3. Die Schule bescheinigt eine Durchschnittsnote aus den Prüfungsrelevanten Fächern von 2,4 oder besser hth Martin
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