Veröffentlicht 26. April 200421 j Das darf man in Schleswig Holstein mit bringen zu der Endprüfung. Kein Wort über IT-Handbuch! Tabellenbuch und IT-Handbuch sind doch verschiedene Bücher! Was nun?:confused:
26. April 200421 j Original geschrieben von KingKong Das darf man in Schleswig Holstein mit bringen zu der Endprüfung. Kein Wort über IT-Handbuch! Tabellenbuch und IT-Handbuch sind doch verschiedene Bücher! Was nun?:confused: Für alle diejenigen, die auch zu faul sind, die Suchfunktion des Forums zu nutzen: - - - - - - - Zitat Anfang - - - - - - - IHK-GBA-News Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung IT-Berufe Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei. Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 - - - - - - - Zitat Ende - - - - - - - gruss, timmi
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