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saibotma

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Beiträge von saibotma

  1. vor 13 Minuten schrieb Rienne:

    Wieso sollte 4 richtig sein? Das würde ja bedeuten, dass du in der Gewerkschaft sein musst, die den Tarifvertrag regelt, um entsprechend unter diesen Bedingungen zu arbeiten.

    Beispiel:

    AG zahlt nach IGM-Tarifvertrag:"Oh, Sie sind gar nicht in der IGM. Dann tut es mir leid, aber Sie bekommen nur 24 Tage Urlaub im Jahr, arbeiten bitte 48 Stunden/Woche und bekommen dann trotzdem weniger Gehalt als Ihre Kollegen, die alle IG-Metaller sind!" :D

    Zitat

    Rechtlich gesehen ist ein tarifgebundener Arbeitgeber nur verpflichtet, die Mitglieder der tarifgebundenen Gewerkschaft zu den vereinbarten Bedingungen zu beschäftigen. In der Regel gewährt er indessen auch den Nichtmitgliedern die gleichen Bedingungen, da er sie durch eine Schlechterstellung zum Eintritt in die Gewerkschaft motivieren würde. Unter bestimmten Bedingungen kann auf Antrag einer Tarifvertragspartei der Bundesminister für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, der dann im jeweiligen Geltungsbereich auch die Nichtmitglieder der Tarifvertragsparteien bindet (§ 5 TVG). Das TVG regelt zudem die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der Parteien, die Form des Tarifvertrags und seine Rechtswirkungen. (Wikipedia)

     

  2. Zu Aufgabe 14)

    Zitat

    Doch auch Betriebsvereinbarungen, die Beschäftigte insgesamt oder nur bei einzelnen Arbeitsbedingungen besserstellen, können Tarifverträge praktisch aushöhlen, wenn sie häufig oder gar flächendeckend zur Anwendung kommen. Deshalb dürfen Betriebsvereinbarungen nicht von Tarifverträgen abweichen: weder zulasten noch zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. (https://www.boeckler.de/596_44052.htm)

    Meiner Meinung nach ist 1 und 4 richtig.

     

    Zu Aufgabe 27)

    richtig sind 1 und 2

  3. Hallo zusammen,

    welche Antwort haltet ihr für richtig?

    Ein Einzelarbeitsvertrag ...

    1. kann nur geschlossen werden, wenn für die x GmbH kein gültiger Tarifvertrag vorliegt
    2. kann nur mit Zustimmung der Gewerkschaft geschlossen werden
    3. ohne Urlaubsregelung ist ungültig
    4. is nur dann gültig, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt über dem tarifvertraglich geregelten liegt
    5. darf für höchstens zwei Jahre geschlossen werden

    Meiner Meinung nach ist 4. korrekt, allerdings habe ich auch oft gelesen, dass 3. richtig sein soll?

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