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MPerio

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Beiträge von MPerio

  1. Ich habe folgedes Problem und erbitte Eure Hilfe. Meine Firma, in der ich meine Ausbildung absolviere ist in finanzieller Notlage. Alle Mitarbeiter werden zum 31.12.2000 gekündigt. Die Firma wird als 2 Mann-Betrieb weitergeführt.

    Darf ich gekündigt werden? Ich habe am 17. Januar mündl. Abschlussprüfung. Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe? Habe ich bei einer vorzeitigen Kündigung Anrecht auf Schadensersatz?

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    MPerio

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  2. Ich habe am Freitag vor der Prüfung auch bei der IHK angerufen. Man sagte mir, dass das Tabellenbuch für alle Teile verwendet werden kann.

    10 Minuten später kam dann das Dementi.

    Von alleine kommen die doch nie auf solche Sachen. Man muss sich um alles selber kümmern. Verläßt man sich auf die IHK so ist man verlassen.

    Es "kotzt" (sorry für diesen Kraftausdruck) mich auch an, dass wir (IHK Hannover-Hildesheim)-Prüflinge, die Ergebnisse der Prüfung erst am Tag der mündl. Abschlussprüfung bekommen. Das kann doch nicht wahr sein. Wie soll man sich denn dann auf die eventuelle Nachprüfung vorbereiten??? Außerdem ist das doch ein klarer Nachteil gegenüber den anderen. Von wegen bundeseinheitliche Prüfungen....

    Schmeiß wech den Kram

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  3. Moin,

    habe gerade mit der IHK telefoniert. Normalerweise gehen die Ergebnisse am 15. Dezember raus. Nicht aber bei den IT-Berufen. Wir bekommen das Ergebnis wahrscheinlich erst bei der mündlichen Abschlussprüfung. Falls dann auch noch eine Nachprüfung fällig wird, tja, dann kommt die gleich nach der Präsentation.

    Es muss geklärt, ob das so zulässig ist, denn wir wären damit klar im Nachteil gegenüber anderen Prüflingen, die schon vorher wissen, wo sie nachgeprüft werden. (so z.B. Fachinformatiker in anderen Bundesländern)

    Fragt doch bitte mal bei Euch nach und gibt das Ergebnis mit Ort bzw. Stadt auch bekannt.

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    MPerio

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    [Dieser Beitrag wurde von MPerio am 27. November 2000 editiert.]

  4. folgende Kriterien werden bei der mundl. Abschlussprüfung ausgewertet:

    Projektpräsentation

    Aufbau und inhaltliche Struktur

    • Zeilorientierung unklar/klar
    • Sachliche Gliederung
    • Zeitliche Gliederung unausgewogen/ausgewogen
    • Logik

    Präsentationstechnik

    • Sprachtempo zu schnell/angepasst
    • Lautstärke zu laut/sehr gut verständlich
    • Sprechweise eintönig/abwechslungsreich
    • Darstellung abstrakt/anschaulich
    • Medieneinsatz unbeholfen/gekonnt
    • Blickkontakt wenig/viel
    • Haltung unsicher/sicher
    • Gestik gehemmt/locker

    Kommunikative Kompetenz

    • Engagement schwach/stark
    • Argumentation nicht überzeugend/überzeugend
    • Sprache unverständlich/gut verständlich
    • Artikulation undeutlich/deutlich

    Fachgespräch

    • Projektbezogener Fachhintergrund
    • Angemessende Verwendung von Fachbegriffen
    • Korrekte Verwendung von Fachbegriffen
    • Argumentation, Begründung
    • Thematische Durchdringung

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  5. Wenn Deine Firma die gleichen Tools vertreibt, die Du auch auf Deiner Homepage anbietest, dann musst Du beweisen können, das Du keine Informationen von den Produkten Deiner Firma verwendet hast, um Deine zu erstellen.

    Ansonsten kann Dich Dein Chef mal... alles andere wäre ein Eingriff in die Privatsphäre.

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    [Dieser Beitrag wurde von MPerio am 25. November 2000 editiert.]

  6. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von McL:

    [...] also entweder redest du mit deinem cheffe oder du machst einen auf blau und meldest dich nicht. die krankmeldungen bringst du auch nicht hin und ich wette nach spätestens drei wochen schmeißt der dich raus und du kannst machen was du willst. diese ist aber nur die notloesung! [...]

  7. @Bommel

    Hättest nur mal einen Satz weiterlesen sollen bzw. zitieren müssen

    Darf ich Dich darauf aufmerksam machen, dass ich nicht die Realität wiedergebeben habe, sondern nur das Gesetz:

    BBiG §6 Abs. 2

    Dem Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinem körperlichen Kräften angemessen sind.

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    MPerio

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  8. Ich bin der Meinung, dass ein Pauschaltarif eingeführt werden sollte. Aber der muss bei ca. 80 - 90 Mark liegen.

    Wie hier schon im Forum angeklungen, würde das ganze Risiko bei der Telekom liegen. Was haben die Anbieter denn schon zu verlieren. Sie zahlen den festen Betrag und kassieren einfach etwas höher von den Kunden ab.

    Angenommen die Telefonleitungen würden wirklich zusammenbrechen. Ich habe es doch gleich gesagt, würde dann garantiert keiner aktzeptieren. Alle würden die Telekom zum Ausbau des Netzes drängen.

    Letzendlich profitiert nur AOL von der Pauschalisierung. Die billigen Internet-by-Call Anbieter würden sich nicht mehr rechnen und die Leute strömen zu AOL, da die kleinen Internet-By-Call Anbieter, nicht die Möglichkeit haben, die große Masse, die dann kommen würde zu verkraften, ohne wieder Millionen in Hardware investieren zu müssen.

    puh, langer Satz geworden

    Ich hoffe Ihr versteht, was ich sagen wollte wink.gif

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  9. Meiner Meinung würden dann aber die Diskussionen nicht mehr so gut nachvollziehbar sein. rolleyes.gif

    Was ich nicht so gut finde ist, dass ich, wenn ich eine Diskussion verfolge und ich den neusten Eintrag lesen möchte, immer nach unten scrollen muss. (wäre es vielleicht sinnvoll die Reihenfolge zu ändern. Neuster an erster Stelle, ältester an letzter??? So wie in dem Themenverzeichnis.

    Wozu sind eigentlich "nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag" ? Funktionieren bei mir irgendwie nicht...

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  10. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jupp:

    Hallo erstmal!!!!

    Wo kann ich nachlesen wieviel einzelne Fächer bei der Prüfung zum Fachinformatiker/Systemintegration

    ausmachen

    zb. Englich ??? %

    Programmiersprache ???? %

    Programmiermetho. ???? %

    usw

    Danke

    Gruß Jupp

  11. Bewertungsbogen der IHK

    Gesamtgestaltung: 10 Punkte

    • Inhaltsübersicht mit Seitenangaben
    • Verzeichnis und Kennzeichnung der Anlagen
    • Formale Gestaltung
    • Sprachliche Gestaltung
    • Vollständigkeit

    Beschreibung / Konkretisierung des Auftrags: 20 Punkte

    • Ausgangslage
    • Aufgabenstellung
    • Projektumfeld
    • Prozeßschnittstellen
    • Änderungen gegenüber dem Projektantrag
    • Verständlichkeit
    • Nachvollziehbarkeit des Auftrags
    • Angemessene Darstellung der relevanten Einflußfaktoren

    Beschreibung der Prozeßschritte und der erzielten Ergebnisse: 60 Punkte

    • Zeitaufwand für die Prozeßschritte
    • Beschreibung der Vorgehensweise / Methodik
    • Aufgetretene Probleme und Lösungen
    • Begründungen für Entscheidungen
    • Darstellung der Ergebnisse
    • Beschreibung praxisgerechter Maßnahmen zur Qualitätssicherung
    • Abweichungen gegenüber dem erwarteten Ergebnis mit Begründung
    • Hinweise und Erläuterungen zu den beigefügten praxisbezogenen Dokumenten und Unterlagen
    • Plausibilität der Begründung bei Abweichungen
    • Zielorientierung und Nachvollziehbarkeit
      - der Vorgehensweise
      - der Entscheidungen
      - des Ergebnisses
    • Plausibilität des Zeitaufwandes für die Prozeßschritte

    allgemein: 10 Punkte

    • Zielgruppengerechte Anfertigung
    • Zusammenstellung
    • Modifikation

    dem Auftrag / Teilauftrag angemessen

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  12. Ich würde mich so schnell wie möglich telefonisch mit der zuständigen IHK in Verbindung setzen. Die können Dir mit Sicherheit helfen und sagen Dir auch, was Du tun kannst und was nicht - und ob der Betrieb das machen darf oder nicht. Fakt ist, dass Du als Auszubildender keine anderen Tätigkeiten ausführen darfst, die nichts mit Deiner Ausbildung zu tun haben. Leider hält sich da in der Praxis wohl niemand dran. (Aber wenigstens sollte es annährend so sein.)

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