Zum Inhalt springen

Werndstock

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    14
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Werndstock

  1. Ist mir jetzt auch klar, dass man die VWL mit in den Bruttolohn einrechnet. Aber wenn wir jetzt mal davon ausgehen, die IHK geht nicht davon aus das VWL mit eingerechnet werden, sonst hätten sie ja auch einen anderen Steuerbetrag angegeben, dann müssten ja bei den Musterlösungen auch ganz andere Beträge bei denen stehen, da die ja von einem ganz anderen Bruttolohn ausgegangen sind.

  2. Hallo,

    ich war gerade mal auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen. Da hab ich mir die Lohnsteuer nochmal ausrechnen lasse:

    Mit VWL im Bruttolohn:

    Ergebnis der Berechnung

    (nach der allgemeinen Monatslohnsteuertabelle 2002):

    Eingabedaten:

    Bruttolohn: 2.575,32 Euro

    davon Versorgungsbezüge: 0,00 Euro

    Steuerklasse: II

    Anzahl Kinderfreibeträge: 0

    Freibetrag: 0,00 Euro

    Hinzurechnungsbetrag: 0,00 Euro

    Ergebnisse:

    Die Lohnsteuer beträgt: 409,83 Euro

    Der Solidaritätszuschlag beträgt: 22,54 Euro

    Die Kirchensteuer beträgt (o. länderrechtl. Besonderh.): 36,88 Euro

    Ohne VWL im Bruttolohn:

    Ergebnis der Berechnung

    (nach der allgemeinen Monatslohnsteuertabelle 2002):

    Eingabedaten:

    Bruttolohn: 2.550,32 Euro

    davon Versorgungsbezüge: 0,00 Euro

    Steuerklasse: II

    Anzahl Kinderfreibeträge: 0

    Freibetrag: 0,00 Euro

    Hinzurechnungsbetrag: 0,00 Euro

    Ergebnisse:

    Die Lohnsteuer beträgt: 402,08 Euro

    Der Solidaritätszuschlag beträgt: 22,11 Euro

    Die Kirchensteuer beträgt (o. länderrechtl. Besonderh.): 36,18 Euro

  3. hallo,

    wir haben heute in der BS mal die Lohnabrechnungsaufgabe gemacht. Dabei hat unser Lehrer dann einen Fehler in der Aufgabe festegestellt. Undzwar ist ja bei den Angaben zur Aufgabe die Lohnsteuer mit Klasse II und 402,08€ angegeben. Auf diesen Betrag kann man allerdings lediglich kommen, wenn man beim Bruttogehalt die VWL NICHT mit einbezieht. Dies muss allerdings seit ein paar Jahren gemacht werden. Wenn man die VWL mit einbezieht erhält man einen Betrag von 408,86 (hab den nicht mehr genau im Kopf). Also einen Betrag, der höher liegt. Meine Frage jetzt, liegen wir da richtig, oder hat der Ausschuss tatsächlich eine Aufgabe falsch gestellt und wenn ja, was passiert dann damit?

  4. Dann will ich meine Meinung, so als ITSE auch mal kunt tuen:

    GH1: War alles locker, Primär -, Sekundär - und Tertiärbereich erklären. Switch und Dual-Speed Hub vergleichen, und sich für eins entscheiden. Patchfeld mit Switch verbinden wurd zwar bei sehr vielen Linien unübersichtlich, aber recht einfach.

    GH2: Da wir das ER-Model in der Schule nie hatten konnte ich die Aufgabe direkt streichen, was mir hier den Kopf gerettet hat. Aber ansonsten war alles easy. ISDN konnte man ja fast komplett aus dem Handbuch abschreiben.

    WiSo: Mal abgesehen davon das die letzte Aufgabe 15 Punkte brachte und ich mich da direkt am Anfang vertan hatte (Habe gadacht VWL müssten nicht mit versteuert werden) ging es auch noch. Aber was bitteschön ist ein Assessment Center (AC), oder wie unterschreibt jemand mit Handlungsvollmacht.

    Naja, ich denke die 50% hab ich überall erreicht :) Alles besser als 75% und ich bin zufrieden.

  5. Originally posted by timmi-bonn

    Von wegen "können die nichts machen"" Du brauchst lediglich plötzlich einen PA zu haben, der ein derart modifiziertes IT-Handbuch nicht mehr als das zugelassene IT-Handbuch definiert. Und schon bist Du es los. ... Oder wirst sogar wegen Betrugsversuches ausgeschlossen.

    So spannend ich Mogeln auf der Penne auch immer fand - ich würde das bei einer solch' wichtigen Prüfung einfach nicht riskieren. Das lohnt doch nicht!

    gruß, timmi

    Also sogar unser Klassenlehrer hat uns gesagt das wir unsere IT-Handbuch erweitern sollen, weil da bestimmte Sachen fehlen. Und der wirds wissen, der sitzt im Prüfungsausschuss.

  6. Hallo,

    einer meiner Berufsschullehrer, der auch im Prüfungsausschuss sitzt, hat uns gesagt, dass man in der Kern- und in der Fachqualifikation jeweils eine Aufgabe streichen kann. Insgesamt soll es 6 Aufgaben geben, wo dann 5 Stück übrigbleiben nach dem Streichen. Und alle Aufgaben zählen 20% (5x20%=100%).

    Weiß einer von euch ob das stimmt???

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...