Hallo zusammen,
auf der IHK-Internetseite zum Nachteilsausgleich steht:
Zu den im Attest aufgeführten Hilfsmitteln gehören:
"Hilfen bei der Prüfungs-Sprache (z. B. Hilfsperson, die Aufgaben erklärt)."
Was bedeutet das genau? Heißt das, dass man, wenn man Konzentrationsprobleme hat, eine Person zur Prüfung mitbringen darf, die die Fragen erklärt?