Naja, es gibt durchaus Welten, in denen irgendwer sicherlich auch eine Frist zur Anmeldung hat, die vor dem nächsten Zeugnis liegt, also könnte dies schon sein.
Vielleicht ist das von IHK zu IHK unterschiedlich, aber bei uns muss der Antrag bis zum 15.5. eingehen, wenn man an der Winterprüfung teilnehmen möchte. Daher bekommen wir vor der Frist kein Zeugnis mehr.
Guten Tag,
die Frage steht im Titel. Wir sind im Betrieb der Meinung, dass das Zeugnis aus dem ersten Lehrjahr einen Schnitt von 2,49 in den wesentlichen Fächern betragen muss, ist dies so korrekt? Wir bekommen keine Halbjahreszeugnisse und unser nächstes Zeugnis (2. Lehrjahr) erst nach Ablauf der Frist.