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  1. Hallo zusammen, folgende Situation: Ich hatte letzten Monat ein Übernahmegespräch, da ich mit meiner Ausbildung im Januar 2026 durch bin. Habe vermutlich etwas überstürzt aufgrund des überaus guten und großzügigen Angebots zugesagt. Nun ist ein Monat vergangen, konnte mir einige Gedanken machen und bin zu dem Entschluss gekommen, den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Diesbezüglich hatte ich dann heute ein Gespräch mit dem Chef, der natürlich enttäuscht war und mir Egoismus und Undankbarkeit vorwirft. Ihm sei sowas "in seinen x Jahren noch nicht vorgekommen" und meine Entscheidung sei ein richtiger "Arschtritt", "glatte 6", etc. Daher meine Frage: Wie verbindlich ist eine mündliche Zusage zu einem Arbeitsvertrag, wenn dieser bislang nicht schriftlich unterzeichnet wurde? Danke euch im Voraus!

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