OlliVodka
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Also ich habe nicht die 400,32 weil es waren die abzuführende sozialversicherung gefragt.
Also die Gesamtsozialversicherung nicht nur des Arbeitgebers.
Also richtig wären dann 800,64 € die abzuführend sind und nicht nur 400,32 €, weil das nur der AN anteil ist.
Hatte an dieser Stelle auch extra nochmal nachgefragt...
...logischerweise sollte nur der AN-Anteil berechnet werden...
...lt. Aufsicht... werden ja sehn...
Ersatzweise: klagen, wegen ungenauer Fragestellung !
Btw: WER hat denn bei den EK/VK-Rechnungen in GHII auch die MWST berücksichtigt??? ;-) ( ....ich net... :-( )
FiSi Winter 2004 wie wars?
in IHK-Prüfung allgemein
Geschrieben
War *SICHER* Notebook #1...!
Beim Zweiten war kein Brenner drin, und das dritte hatte nur nen XGA-Screen!