Joe_di
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Zitat:
Zitat von Talon
müssen muss man garnix
aber fakt ist
ohne schriftliche zusage kann man sich jegliche gehalts "versprechen" an den ******* nageln
mündliche zusagen sind keinen cent wert
wobei ich mir selbst nicht sicher war ob die lösung richtig ist:
"hinnehmen, da keine schriftliche Vereinbarung" oder "hinnehmen, weil gehaltsvereinbarungen generell schriftlich gemacht werden müssen"
hinnehmen muss man es nicht..... aber einzig mögliche konsequenz..... man kündigt und sucht sich einen neuen arbeitgeber.....
Mündliche Verträge sind auch Verträge...
Der Arbeitgeber hat mündlich das Gehalt zugesichert, also ist ein Vetrag geschlossen worde, wenn auch nur mündlich.
Somit ist die Antwort 1 richtig!
Man muss sowas dann halt nur vor dem Arbeitsgericht einklagen und eventuell beweisen... aber das ist ne andere Sache!
25.11.2004 09:43
Arbeitsverträge, sowie auch Miet- und andere Verträge bedürfen nicht der schriftlichen Form. Die Kündigung derselben sehr wohl!
Gruss
Joe
WISO - Die Lohnabrechnung!
in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Geschrieben
Denke ich auch, da der AG-Anteil kein "Abzug" sondern eine zusätzliche Leistung ist.
Gruss
Joe