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Godfather_d

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Beiträge von Godfather_d

  1. Machen wir uns doch nichts vor, in unserer kapitalistischen Welt dreht sich im Grunde (fast) alles ums Geld. Vor diesem Hintergrund ist es doch nur von Vorteil, wenn man im Rahmen der Abschlussprüfungen dazu gezwungen ist, sich mit dem Thema Wirtschaft zu beschäftigen.

    Die 60 % werte ich als 'gefühlte' Angabe. Aber selbst wenn die Zahl stimmt, wäre das kein Weltuntergang. Um in der heutigen 'Welt' zu bestehen, bedarf es einem soliden Kenntnisstand im Bereich der Wirtschaftsthemen! Daran führt meiner Ansicht nach kein Weg mehr dran vorbei. Unabhängig davon, in welche Richtung (Fußvolk, Führungsebene oder Selbstständigkeit - um einmal die Wortwahl von spix aufzugreifen) man möchte, das Wirtschafts-Bla hilft dabei, den eigenen Job (über die technische Ebene hinaus!) gut zu machen und die Angelegenheiten aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man sich selbst keinen Gefallen damit tut, wenn man sich davor drückt.

    Darüber hinaus möchte ich abschließend noch etwas zu dieser 'Beschwerde-Bewegung' los werden. Hand aufs Herz, das ist doch verschwendete Zeit! Seit Jahren gibt es immer wieder irgendwelche Fehler, Unstimmigkeiten oder sonstige Mängel im Rahmen der Prüfungen. Das wird sich garantiert nicht durch die Beschwerden einer Hand voll schlecht vorbereiteter (sorry) Prüflinge ändern. Wenn doch seit Jahren bekannt ist, dass sich derartiges regelmäßig wiederholt, dann kann man sich durchaus darauf vorbereiten.

    Es ist deutlich sinnvoller, an sich selbst zu arbeiten und sich zu verbessern, anstatt zu versuchen, die Anforderungen der Prüfung (gern auch allgemeiner: der 'Welt', 'Gesellschaft' - schließlich wird man im Laufe des Lebens immer wieder mit vergleichbaren und schlimmeren Situationen/Mängeln konfrontiert!) durch Jammern, Nörgeln, etc. an die eigenen Defizite anzupassen. Das funktioniert in der Regel ohnehin nicht und man vergeudet wertvolle Lebenszeit, die man sinnvoller nutzen könnte.

    Gruß

    Christian

    Hallo rykerr,

    klar ist BWL wichtig. Nur stellt sich mir die Frage, wie tief/weit man als Fachinformatiker dies in seiner Ausbildung gelernt bekommt?

    Ich für meinen Teil muss sagen, dass es bei uns in der Berufsschule genau gepasst hat.

    Themen wie:

    • Unternehmensformen
    • Kaufverträge
    • Kaufvertragsstörungen
    • Angebote
    • Kalkulationen
    • Projektmanagement
    • Netzplan

    Ein solides Grundwissen. Mehr sollte es auch nicht sein. Außerdem wird niemand nach der Ausbildung nur mit dem gelernten Wissen sich in der Lage fühlen, den Weg zur Selbstständig zu machen. Dazu werden noch ein paar Seminare hinzukommen müssen. Und das ist auch ok so!

    Ein Schwerpunkt auf GA2 von 60% BWL ist ungerecht und auch unfair zu den Prüfungen im letzten Jahr.

    Schaut euch mal die Prüfung Sommer 2010 GA2 an:

    1. Ein Datenmodell mit relationaler Datenbank erstellen

    2. Ein VLAN planen

    3. Datensicherheit mit einem VPN und Raid-System herstellen

    4. Den Anschluss peripherer Geräte an ein Notebook planen und ...

    5. Zum Datenschutz bei Anwendungen der Gesundheitskarte informieren

    6. Eine Verhandlung für einen Rahmenvertrag vorbereiten

    60-70% nur IT-Zeugs. Ich hätte bei dieser Prüfung meine 80% erreicht. Jetzt Frage ich mich, wo bleibt ein gerechtes Niveau zwischen den Prüfungen?

    Sommer 2010 GA2: 80%

    Sommer 2011 GA2: unter 50%

    Wie kann so ein großer Unterschiedet entstehen? Aber auch in der Thematik?

    Grüße

    Godfather_d

  2. Was denkt Ihr?

    Bei der Aufgabe "Wie kann man die Gewinnschwelle senken?" habe ich "Kosten senken (z.B. blablal, blablla usw.) " angegeben, aber nicht die einzelnen Kosten mehr aufgelistet, weil ich erstens gedacht habe, das wäre bestimmt zu einfach und daher falsch und zweitens aus Zeitgründen.

    Und nun seh ich in der Lösung, dass die alle Kosten einzeln aufgelistet haben!!! Was soll der ******? Aus meiner Sicht war "Kostensenkung" eine Möglichkeit, zumindest hab ich das so gedacht...

    Ob die IHK da "tolerant" ist??

    Bei den Etage habe ich aus Versehen anstatt Etagenverteiler Switches genommen, ist das ein großer Fehler, was denkt Ihr?

    Laut Wiki:

    Sekundärbereich

    Der Sekundärbereich ist die vertikale Stockwerkverkabelung, also die Verkabelung der Stockwerke eines Gebäudes untereinander und wird auch als Steigbereichverkabelung bezeichnet. Der Sekundärbereich umfasst die Stockwerkverteiler oder Etagenverteiler (Switches) und die Kabel, die vom Gebäudeverteiler (Server-Raum) zu den einzelnen Stockwerkverteilern (Sekundärkabel) führen. Verwendete Kabelarten (nach DIN): Glasfaserkabel.

    Maximale Länge: 500 m

    Naja wird aber bestimmt 0 Punkte für geben. :mod: :marine

  3. Posti ich hab genau das gleiche ergebnis =)

    Freut mich grad echt da ich mir bei der Aufgabe ein wenig unsicher war mit den 7 Std und 46 mins^^

    Aber ganz ehrlich GH2 war doch ma mehr marketing und werbungs****** als alles andere.

    Naja WISO ist schon mal mit ca.85% bestanden.

    Schon einmal was zum ausgleichen :D:D

    Verdammt, ich habe mit 1000 gerechnet, also 4*1000*1000/150.

    Komme dann auf 7 Stunden und 24 Minuten.

    Wie viele Punkte denkt ihr, werden für diesen Fehler abgezogen?

  4. GA1 war in Ordnung, auch von der Zeit her

    WiSo war auch ok

    GA2 ist eine bodenlose Frechheit! Was denken sich die Leute dabei??? Denken die überhaupt irgendwas? Das hat doch nichts mit unserem Beruf zu tun. Die ganz Lernerei hat mir nicht das geringste gebracht, da konnte doch echt kein Mensch mit rechnen, dass nur Marketingaufgaben drankommen.

    Die 50% hab ich auf keinen Fall geschafft :(

    Ich will die Prüfung nicht nochmal machen -_- F U C K

    Naja, da wir ja schließlich FISIs sind und uns wahrscheinlich auf unser Fachgebiet vorbereitet haben, dachten sich die Prüfungsschreiber bestimmt: "Ah, sollen die bloß nicht so gut abschneiden" und haben Marketing und Deckungsbeiträge rein gehauen.

    Wenn man dann wiederholen muss oder die 4 auf dem Zeugnis hat, dann denkt sich jeder Arbeitgeber, dass derjenige eine totale niete in dem Beruf ist. Was er aber nicht weiß, ist, dass die Themen von GA2 zu 60% nichts mit unseren Beruf zu tun hatten.

    Sollte das Verhältnis nicht so sein:

    GA1: 100% Fachqualifikation

    GA2: 60% allgemeines IT Grundwissen, 20% BP und 20% AS

    ?

    Mit dem Wissen an BP wird sich hier niemand selbständig machen können!! Wer das vorhat, muss sowieso an vielen Beratungen teilnehmen. Daher finde ich 20-30% BP als Grundwissen vollkommen ausreichend.

  5. Ich glaube, dass ich bis Mittwoch ein Herzinfarkt erleiden werde. ;)

    Mal schauen was uns das neue System bringt. Hoffentlich werden nur Standardsachen abgefragt (Subnetting, Raid, VLAN, Routing, DMZ etc.). Ansonsten ist man mit dem neuen System noch mehr an die Handlungsschritte gebunden (4*5Punkte).

    Grüße

    Godfather_d

  6. Hallo Leute,

    habe gerade hier die Abschlussprüfung vom Jahr: 2004 Winter vorliegen.

    Dort taucht die folgende Aufgabe auf:

    In dem folgenden Netz: 172.18.0.1 /16 sollen pro Nez 360 IPs rein.

    2^9 = 512 für die IPs, somit 9 Bit

    32-9= 23 Bit für das Netz, also 23-16 = 7 Bit für das Netz und das ergibt: 128 Subnetze.

    Als Lösung ist jedoch 126 angegeben? Könnte mir das jemand erklären.

    Danke im Voraus!

    Grüße

    Godfather_d

  7. Hallo Leute,

    ich habe da ein paar Fragen zum Protokoll IPSEC und die im eingesetzten/verwendete Protokolle AH und ESP.

    Was ich erst ein mal verstanden habe:

    IPSEC ist ein Protokoll mit dem man ein VPN bzw. eine sichere Verbindung über das Medium aufbauen kann.

    Alles geschieht auf Layer 3. Andere Protokolle wie zum Beispiel: PPTP oder L2TP bauen bis auf Layer 2 auf.

    Die Hauptaufgabe eines VPN ist:

    • Authentizität
    • Integrität
    • Datenvertraulichkeit

    Dies wird mit IPSEC und in diesem vorkommenden Protokollen bzw. verwende Protokollen: AS, ESP und IKE erreicht.

    AH - Authentication Header:

    Dient nur zur Authentizität und Integrität. Datenvertraulichkeit wird mit diesem Protokoll nicht gewährleistet (Datenteil unverschlüsselt).

    ESP- Encapsulation Security Payload:

    Dient nur zur Authentizität, Integrität und der Datenvertraulichkeit. Die Authentizität der Pakete wird im Tunnelmodus nicht komplett gewährleistet, da nur ein Hash vom kompletten ursprünglichen IP-Paket gemacht wird, aber nicht vom neuen IP-Header.

    09061914.gif

    IKE - Internet Key Exchange:

    Wird vor dem VPN-Aufbau für den Schlüsselaustausch verwendet bzw. dient der Schlüsselverwaltung.

    Architekturen:

    Transportmodus

    Wird Verwendet um zwei Endgeräte zu verbinden ==> Da hier das Routing zu den zwei Endgeräten benötigt wird.

    Tunnelmodus

    Wird verwendet um LAN zu LAN verbinden oder LAN zu Endgerät.

    Habe ich das erst einmal so richtig verstanden?

    Zu meinen Fragen:

    Wie wird die Authentizität und Integrität der Daten in den beiden Protokollen AH / ESP gewährleistet? Wieso kann der Tunnelmodus auch nicht zwischen zwei Endgeräten funktionieren?

    Wie ich mir Authentizität vorstelle:

    Zertifikat, der zertifiziert ist oder ein Schlüssel, der bereits bei der Gegenstelle bekannt ist (wie bei SSH) und im Header beim Versand bei den jeweiligen Protokolle enthalten ist.

    Nur wie wird die Authentizität des kompletten Paket gewährleistet? Bsp.: AH im Tunnelmodus.

    sicherheitsprotokolle-3.gif

    Ist das ein Zusammenspiel von einem Zertifikat oder einem Schlüssel + Hash (siehe: Wie ich mir Integrität vorstelle)?

    Wieso kann dann ESP im Tunnelmodus auch nicht die komplette Authentizität eines Pakets gewährleisten?

    09061914.gif

    Also muss der Algorithmus für die Authentizitätsgewährleistung irgendwie anders funktionieren. :eek

    Wie ich mir Integrität vorstelle:

    Damit die Daten vor der Verfälschung sicher sind, wird ein Hash kurz vorm dem Versenden generiert und im Header der jeweiligen Protokolle (AH / ESP) abgelegt.

    Damit der Header bzw. der Hash nicht verfälscht wird, muss doch der Header verschlüsselt werden. Den Header kann dann nur die Gegenstelle wieder aufmachen (mit dem privat Key) um den Hash zu vergleichen. Oder?

    Tunnelmodus bei zwei Endgeräten

    Wenn die Endgeräte auch eine VPN-Gateway besitzen bzw. diesen auf ihrem Rechner zu laufen haben, dann geht auch hier der Tunnelmodus oder?

    Ich bereite mich gerade auf die Prüfung vor, daher wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr meine offenen Fragen beantworten könntet bzw. mich bei falsch Interpretationen korrigieren könntet.

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße

    Godfather_d

  8. Hallo,

    für mich hört es sich an als ob für dich der Job als Systemadministrator geeignet wäre, aber als Dienstleister. Sprich du bzw. deine Firma sind für die Administration bei kleinen Unternehmen zuständig.

    Du bist dann beim Kunden zuständig für Wartungen, Updates und bei Problemen vor Ort und Stelle. Diese Tätigkeit als Sysadmin ich abwechslungsreich. Mal bist du am Skripten, mal am System dran (Linux oder MS Server), mal unterm Tisch beim Kunden oder am Kabel verlegen etc.. ;)

  9. YMMD! :D

    ich hätt ja net mehr gekonnt vor lachen wenn da einer neben mir gesessen und gewürfelt hätte ^^

    Musste gerade richtig lachen. :D

    das it handbuch hab ich bei jeder 2ten aufgabe zu rate gezogen, hat auch geholfen.

    Same here. Dachte mir in dem Moment fängt schon mal gut an. :eek

    Zum Glück konnte man von diesen Aufgaben ca. 70% im IT-Handbuch finden.

    Habe total dumme Fehler in den Berechnungen gemacht. :old

    Bei der Berechnung der Energiekosten der Thin-Clients habe ich nur den Einzelpreis ausgerechnet. Habe die 16 Thin-Clients im Raum überhaupt nicht gesehen bzw. wahrgenommen. :upps

    Bei der Mindestgröße habe ich 89 GB raus. Irgendwie habe ich die Zahl vom Taschenrechner falsch abgelesen.

    Ich denke es wird eine 3/4.

    P.S.

    Weiß einer zufällig, ob es wenigsten eine halben Punkt bei den Rechenaufgaben gibt? Zum Beispiel wie in meinem Fall, wenn man 89 GB raus hat?

  10. Dann muss er an beiden Tagen in die Berufsschule ;)

    Berufsschulwochen sind eig. immer über 25 Stunden in der Woche. Es sei denn es fallen Stunden aus, dann muss er die ausgefallenen Stunden im Betrieb nachholen. Ob das nun in der gleichen oder in einer anderen Woche geschieht, wird mit dem Ausbildenden abgeprochen.

    Über 18 Jährige (ergo Erwachsene) müssen immer in den Betrieb (Es sei denn es ist abgesprochen). Aber letzendlich muss man auf die 40 Stunden / Woche kommen (oder wieviele Stunden auch immer im Vertrag vereinbart wurden).

    Das heisst, wenn man an einem Tag nur 6 Stunden Schule hat, muss man noch 2 Stunden nachholen um auf 8/Tag zu kommen.

    OK, danke!! Nun ist es klar. :)

  11. OK, also nochmal:

    1.) An Berufsschultagen mit mehr als fünf Stunden kann der Azubi an einen dieser Tage (1x) nach Hause gehen. An allen anderen Tagen muss er zurück in den Betrieb.

    2.) In Berufsschulwochen mit mehr als fünf Stunden an jedem Tag (min. 25 Stunden) kann der Azubi nach Hause, da 25 Stunden mit einer 40 Stunden-Woche verglichen wird.

    Sonderfälle:

    1.) Was ist wenn er an beiden Tagen keine fünf Stunden hat?

    2.) Was ist, wenn er keine 25 Stunde-Woche, dann muss er den Tagen, wo er keine fünf Stunden hat zurück in den Betrieb?

    Gehen wir nun von über 18 Jährigen aus, die müssen unter Punkt 1.) und 2.) immer zurück in den Betrieb (außer es ist natürlich abgesprochen).

    Freue mich auf eure Antworten! Bin im Moment total durcheinander :confused:

  12. 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

    steht doch da, der jugendliche darf an EINEM (einmal in der woche im gesetzestext) arbeitstag nicht mehr beschäftigt werden und ist freizustellen, über weitere wird kein beschäftigungsverbot ausgesprochen und dementsprechend hat der jugendliche auch im betrieb zu erscheinen (außer man einigt sich über das gesetz hinaus anders)

    Wenn ich dann z.B.: eine ganze Woche in der Berufsschule bin und jeder Tag mehr als fünf Stunden besitzt, dann kann bzw. muss ich an einem dieser Tage nicht mehr zum Betrieb gehen?

    Sind jedoch alle Tage unter diesen fünf bzw. genau fünf Stunden, dann muss immer zum Betrieb?

    Ist das nun korrekt?

    Da er an jedem Tag mehr als diese paar Stunden hat, darf er danach nicht mehr arbeiten...

    Hmm, was ist nun richtig?

  13. Was ich mich auch noch generell Frage ist das mit den Ruhepausen etc.

    Ein Jugendlicher darf nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Also max. 40 Stunden Woche.

    Jetzt gibt es aber auch Aufgaben wo der Jugendliche 10 Stunden arbeiten muss. Aber wenn man nach 6 1/2 Std. eine Pause von 1 Stunde bekommt und maximal 8 Stunden arbeiten darf wären das 8 + 1 = 9. Wie kommen die auf 10 ?

    Soweit ich das verstanden haben stimmt das mit max. 8 Stunden und der 40 Stunden-Woche. Es gibt jedoch ausnahmen, wo der Jugendliche auch 8,5 Stunden arbeiten kann, diese jedoch an einem anderen Arbeitsstag sofort wieder abbauen muss.

    Bei Auszubildenden, die über 18 sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr und diese dürfen sechs Tage in der Woche arbeiten (6*8=48).

    10 Stunden dürfen diese auch an einem Tag machen, jedoch gilt hier wieder der Abbau der Stunden.

  14. Hallo Leute,

    habe eine Frage bezüglich einer Aufgabe aus einer Zwischenprüfung und zwar:

    Der jugendliche Auszubildende hat dienstags und donnerstags jeweils von 08:00 bis 13:30 Berufsschulunterricht. Welche Aussage trifft zu?

    Er muss...

    1.) nur an einem Berufsschultag noch in den Ausbildungsbetrieb.

    2.) nach der Berufsschule nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb.

    § 9 JArbSchG - Berufsschule

    (1) 1Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. 2Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

    1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

    2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

    3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

    (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

    1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,

    2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,

    3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

    (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.

    Ich verstehe den Absatz des JArbSchG nicht so wirklich. :(

    Habe gehört, dass ein Jugendlicher nach mehr als 5 Stunden nicht mehr in den Berieb muss, von daher würde ich 2 nehmen. Stimmt das so?

    Danke im Voraus!

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