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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Das musst Du aber dann nochmal üben, bei mir hat die erste Google-Ergebnisseite nur Treffer. ;-) Z. B. Helaba
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    [ironie]Wozu Regeln, wenn allein hier schon mind. jedes zweite Posting einen Rechtschreibfehler enthält? Oder anders: Wozu überhaupt die Frage?[/ironie] Oh, das ist noch besser für eine schelmische Nachfrage: Ist das jetzt Lehren oder ein Test der Leere? Disclaimer: Dieses Posting bitte nicht so ernst nehmen. Solltet ihr noch Wörter für die weitere FI-DT-Sommerlochdiskussion brauchen, meldet euch gerne.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Na, dann mal etwas "handfesteres" zum Thema Resturlaub bei Kündigung: Nach einer ordentlichen Kündigung darf ein Arbeitgeber anordnen, dass der Resturlaub während der laufenden Kündigungsfrist genommen werden muss, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer keine anderweitigen Urlaubwünsche geäußert hat Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 8 Sa 191/98 Ähnlich auch anders leutende Urteile. D.h. ---> Urlaubswunsch äussern. @Net-srac: siehe mail
  4. Falsches Forum. Und warum postest Du das nochmal, hast Du doch gestern bereits. ~~closed~~
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Eine fristlose Kündigung wegen "falscher Berufswahl" kann nach hinten losgehen, siehe Abs. 4. BBiG § 15 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Haste nicht Premiere? *duck* War übrigens nicht der erste Stromausfall, Donnerstag gab es auch einen, meine USV hat echt geschwitzt.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    spin, spin, spin *kopfschüttel*. Muss ich das jetzt etwa so deuten, dass Du die Boardregeln nicht verinnerlich, oder sogar nicht gelesen hast? :eek: Das ist ein klitzekleiner Widerspruch zu Deiner vorherigen Frage. Nein, abgelehnt. Um es vorwegzunehmen, Diskussionen zu dem Thema gab es genügend und das wird hier bitte jetzt nicht erneut diskutiert.
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Das wird hier bitte aber nicht zu einer politischen Diskussion. Und auf Deinen mittleren Satz bezogen: Das machen viele andere auch, aber nichtmal "bewusst zugebend", so wie Du. Das passiert z. B. auch durch Lesen von Literatur (jeden Niveaus) auf der einen Seite und "Schulrechtschreibung lernen" auf der anderen Seite. Weil selbst bei Neuauflagen älterer Bücher in den meisten Fällen keine Anpassung an die Rechtschreibreform stattfand und -findet, kann sich im Kopf ein Kuddelmuddel aus den unterschiedlichen Schreibweisen ergeben, das genau zu den Glückstrefferschreibweisen führt.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Es ist wenigstens mal ein "amüsanteres" Thema im Sommerloch.
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Security
    Von Daiana habe ich eine PM erhalten mit der Bitte, die Antwort auf die bisherigen Hilfestellungen zu posten: Thread an dieser Stelle wieder geöffnet für den Fall, dass nach diesen Informationen noch jemand eine weitere Hilfestellung parat hat. "Hätte, könnte, sollte" hilft an dieser Stelle nicht weiter. Auch aus dem Grund bitte ich um sachliche, speziell dem von Daiana geschilderten Problem dienliche, Problemlösungshinweise.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Security
    Super. Ist dann ähnlich wie bei rindfleisch: Vorverurteilung ohne Kenntnis genauerer Umstände. Um eure gesammelten Aktivitäten auf Fi.de, nicht nur die hier Gelöschten, zu unterbinden, behalte ich mir geeignete Schritte vor. @Daiana Solltest Du hier doch noch antworten wollen, bitte bei mir melden. **closed**
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Security
    Schaltet er sich ab oder fährt er herunter? Die ein oder andere Frage von denen, die Dir helfen wollen, könntest Du übrigens auch ruhig beantworten.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Kurzkritik: Fang keine Sätze mit "ich" an. "Im Internet bin ich [...]" oder "Auf der Internetseite der [...]" usw. ---> Satz umstellen. Auf was bezieht sich "im Team"? <--- unklar. "[...]baue[...]" ---> anderes Wort (integriere HW Komponenten; erweitere bestehende Systeme um [...]; etc.) Lässt sich auch als "bin zu faul, weite Wege auf mich zu nehmen" (überspitzt) interpretieren. ---> Eine andere Begründung für die "Nähe" wählen. Auch merkwürdig formuliert, unterstellt Entscheidungs- (Kompetenz-) schwierigkeiten. "Ich" ---> s.o.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Und das steht wo genau?
  15. *wink* *Haui einen Eiskaffee reich*
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    I. d. R. meldet der Arbeitgeber Dich zur Berufsschule an und gegebenenfalls um. Wende Dich am besten an ihn.
  17. Herrjeh, dass man für euch aber auch immer halbe Romane schreiben muss, um euch das Interpretieren zu erleichtern oder gar zu ersparen.
  18. Eine Namensänderung einer Stadt (http://www.st-blasien.de/) mit einem Brief einzelner Einwohner der Stadt in Zusammenhang zu sehen, ist noch schlimmer als Äpfel und Birnen zu vergleichen. Nullaussage.
  19. 1. Wo steht, dass ich ausschliesslich aktheback meine? 2. Unabhängig vom werbenden Charakter, bleibt beim Ursprungsposting die Frage offen, ob eine Veröffentlichung rechtlich in Ordnung ist. 3. Neigt der ein oder andere dazu, Dritte zu verunglimpfen oder zu Pauschalisieren. 4. Mein Posting war prophylaktisch, bezogen auf die Punkte 1, 3, 4 und 7.
  20. U. a. http://www.kolleg-st-blasien.de/
  21. Wer die Boardregeln gelesen oder auch nicht gelesen hat, sollte das auch nicht tun.
  22. Lernen. In dem Fall sind das dann im Normalfall Freistunden. Das Schulgesetz NRW soll übrigens überarbeitet werden, vielleicht mal auf dem Bildungsportal gucken, wie die aktuellen Regelungen für NRW sind. http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Politik/Vorschriften_iV/SchulG_Info/
  23. Nein, nicht unbedingt automatisch. Genaues wirst Du im entsprechenden Schulgesetz nachlesen müssen (siehe auch Posting Menzemer als Bsp. für BaWü). Freizeit? Nein, das ist dann Arbeitszeit. Nach BBiG muss der AG Dich für den Schulbesuch freistellen. Steht kein UNterricht an, kann er verlangen, dass Du dann eben arbeitest.
  24. Um euren Spekulationen, wann und ob man sich von bestimmten Fächern oder ganz von der Berufschule befreien lassen kann, ein Ende zu bereiten: Regelungen die Schule betreffend sind Ländersache, also in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Eine Befreiung von einzelnen Fächern richtet sich auch i. d. R. nach der Berufschulpflicht, die ebenfalls in den Schulgesetzen der Länder geregelt ist. Hier mal die unterschiedlichen Regelungen zur Berufsschulpflicht: Baden-Württemberg: bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung. Bayern: bis zum 21. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung. Berlin: bis zum Ende der Ausbildung, es sei denn diese wird nach Vollendung des 21. Lebensjahres aufgenommen. Brandenburg: bis zum Ende der Ausbildung, wenn diese vor 21 aufgenommen wurde, ohne Ausbildung bis zum Ende des Schuljahres in dem man 18 geworden ist, vor 18 bei mind. Einjähriger beruflicher Förderung. Bremen: bis zum Ende der Ausbildung. Hamburg: bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung bzw. nach 9 Vollzeit- und 2 Berufsschuljahren. Hessen: bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zur Beendigung der Ausbildung. Mecklenburg-Vorpommern: bis zum 18. Lebensjahr, bei einer Ausbildung längstens bis zum Ende des Schuljahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Niedersachsen: bis zum Ende der Ausbildung. Nordrhein-Westfalen: bis zum 21. Lebensjahr, wenn die Ausbildung vor 21 begonnen wurde, ohne Ausbildung bis zum Ende des Schuljahres in dem man 18 wird, oder nach Besuch von 11 Schuljahren und einem berufsschulischen Vollzeitjahr. Rheinland-Pfalz: bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Saarland: Bis zum 21. Lebensjahr, wird allerdings bald auf 18 herabgesetzt. Sachsen: bis zum 18. Lebensjahr. Sachsen-Anhalt: bis zum Ende der Ausbildung oder nach 9 Jahren allgemeinbildender und einem Vollzeitjahr berufsbildender Schule. Schleswig-Holstein: bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung. Thüringen: bis zum Ende der Ausbildung bzw. bis zum 21. Lebensjahr. Quelle: DIHK, Stand: März 2004 Zum aktuellen Stand der Regelung geben die jeweiligen Kultusministerien der Länder Auskunft.
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Ja, Du liegst falsch, BaWü schreibt nicht die bundeseinheitliche Prüfung.

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