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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Naja, es kann aber auch erstmal bedeuten, dass jemand Effekthascherei nötig hat, um Mängel im Präsentieren auszugleichen. Und nun bitte zurück zum eigentlichen Thema.
  2. Naja, übertrieben gesagt, 38 und 83 sind auch ähnlich. D. h. selbst wenn es auf eine Frage, ob das Ergebnis ähnlich ist, eine Antwort gibt, werden den ein oder anderen danach auch Zweifel plagen, was ähnlich für den Antwortenden heisst. ;-)
  3. Zum 1. August 2003 ist die Neugeordnung bei den Ausbildungsberufen in der Elektrotechnik / Elektronik in Kraft getreten, d. h. Erfahrungswerte kann Dir kaum jemand geben, da es noch keinen "fertigen" Elektroniker Informations und Telekommunikationstechnik gibt. Der Elektroniker Informations und Telekommunikationstechnik kommt aus dem Bereich der Fernmeldetechnik im Bereich der Handwerkskammer. Die Ausbildungsverordnungen findest Du hier: http://www.bibb.de/de/wslk-alt_5589.htm Zum Lesen auch noch hier: http://www.was-werden.de/bl_5/html/frameset/seite5/5_1.php und hier: http://www.handwerks-power.de/Elektroniker_in.93.0.html einige Informationen.
  4. *kopfkratz* ??? Haben wir vor längerer Zeit schonmal versucht, leider mit dehr wenig Resonanz. Einen neuer Versuch wäre es aber wert, da inzwischen nicht mehr so viele Bedenken haben, ihre Arbeiten online zu stellen, wie damals noch. Haben wir denn Freiwillige, die einen Anfang machen würden in so einem Thread? ;-) Naja, nachfragen werden trotzdem viele, weil jeder sich individuell sieht und sein Projekt sich doch von dem anderer unterscheidet, aber das widerspricht ja nicht einem solchen Thread, und es spricht auch sonst nichts gegen Nachfragen. Logisch.
  5. Das soll an dieser Stelle auch nicht Gegenstand der Diskussion werden. IngH hat die Sachlage gut zusammengefasst, die für diesen Thread notwendig und richtig ist. ;-)
  6. Gibt es, aber die gilt eben nur für Jugendliche (JArbSchG § 10) und die Freistellung am Tag vor der Prüfung gilt auch nur für den schriftlichen Teil. ;-)
  7. Dem 1982 Deines Nicks entnehme ich, Du bist volljährig? Dann gilt für Dich: Nach Berufsbildungsgesetz muss der Arbeitgeber Dich nur für die Telnahme zur Prüfung freistellen: BBiG § 7 Freistellung Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
  8. Kinners, ist dies nun ein Treffen-Thread oder doch eher ein CH-Plauder-Thread? (rhetorische Frage mir Bitthintergrund)
  9. Dass Du Berufsanfänger bist, dass es durchaus normal ist "gleichwertige Ausbildungen" in einer Gruppe einzugruppieren, dass Du Dich auf dünnes Eis begibst, andere Berufe abzuwerten, und dass das hier nicht Gegenstand der Diskussion ist.
  10. Hallo Matthias, ist diese knappe Begründung tatsächlich alles oder gibt es da noch etwas mehr "Text"? Und um die Nachfragen einiger hier zu erweitern, ist es Dir möglich den Projektantrag und die Dokumentation irgendwie online zu stellen? Sich so ein Bild zu machen ist natürlich schwierig. Wenn es Dir möglich ist, empfehle ich auf jeden Fall, den zuständigen Prüfungsausschuss zu kontaktieren, um mehr zu erfahren.
  11. Dein Posting ist vorverurteilend pauschalisiert und hier ganz und gar nicht hilfreich.
  12. Na dann überleg mal oder probier es aus. Kann man denn einen Benutzer nur in einem bestimmten Forum auf "ignorieren" setzen? Könnte es eventuell sein, dass so eine individuelle Einstellung nicht möglich ist? ;-)
  13. Puh, Leute, warum muss jeder Versuch, diese Art Threads zu dulden in so eine oder ähnliche Richtung laufen? Soll das wirklich jedesmal ein Anpranger-Vorzeigenthread für den nächsten werden? Und das jetzt sogar schon auf der ersten Seite? Irgendwann werden die Versuche einem Leid. Strengt euch mal ein bisschen an, bitte. Es liegt auch immer mit an euch, das haben wir und ihr immer wieder bewiesen, nur leider auf verschiedene Art. Naja, so schnell gebe ich nicht auf, darum bleibt der Thread erstmal offen. eine langsam am/an **** (Platzhalter) verzweifelnde bimei
  14. Weil es ausgeschaltet ist. Warum? Ohne Deine Antwort abzuwarten, es zwingt Dich keiner hier insgesamt, oder Beiträge eines einzelnen Teilnehmers, zu lesen. Dazu braucht es auch weder diese Provokation, noch eine Ignore-Funktion. Aus Deiner Frage muss ich also zwangsläufig schliessen, dass Provokation Hauptgrund für Deine Frage ist. Was Du damit bezweckst, leuchtet mir jedoch noch nicht ein.
  15. Ja: Geht das auch in einem anderen oder nur in dem typsch-ertappt-zickigen-pauschalbeleidigenden Ton?
  16. Wieso muss man danach suchen? Solange sich fast täglich Leute mit einer ungültigen mailadresse anmelden, oder sich z. B. neu anmelden, weil sie unter ihrem bekannten Login nicht in den Prüfungsforen posten wollen, wenn sie selbst Prüfung haben, wird ein Pflichtfeld Wohnort auch nur zu "Unwahrheit", zu Unsinn oder zum Nichtanmelden führen, das ist doch eine leichte Übung. Aber die Diskussion sollte man, wenn überhaupt, an anderer Stelle führen. (Dein "das" hat ein "s" zu viel. ;-))
  17. Shad, spar Dir Deine ironisch-sarkastischen Seitenhiebe lieber und denk darüber nach, wo Dein Verständnis für andere User ist. Du bist kein Neuling, nach über 160 Beiträgen auf dem Board seit Januar (OT-Beiträge nicht mitgezählt), kannst Du wissen, wie man Bilder postet und es den Usern gleichzeitig selbst überlassen kann, ob sie sie laden wollen oder nicht. Wenn nicht, frag. Hinweise hat es gegeben, nicht nur im Chat. Deine Antwort hier (und nicht nur hier) zeigt leider, dass Dir nicht nur Verständnis für andere User fehlt, sondern geht gefährlich in die Richtung, dass es Dir egal ist, ob sie lange Ladezeiten o. ä. haben. Das, was Du vermutlich erreichen willst mit dem Thread, verfehlst Du mit Beidem. P.S. Auch ich habe Katzen. P.P.S. Der Fettnapf, den Du in Deinem letzten Posting hier aufgebaut hast, und in den Du gesprungen bist, ist verdammt gross.
  18. bimei

    Tarifgruppe 3

    Da es zig Manteltarifverträge gibt, ist das etwas schwierig ohne genauere Angaben. ;-)
  19. Zwischendurch prophylaktisch erhobener Zeigefinger von mir: Bitte keine weiteren persönlichen Sticheleien, nichtmal im Ansatz. Es geht auch ohne, notfalls durch Enthaltung. Danke und weitermachen. ;-)
  20. 77 Punkte, siehe ---> http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html
  21. Grundlage der Berufsschulpflicht ist das Schulgesetz (SchulG) der einzelnen Bundesländer. Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, nach 10 Schulbesuchsjahren, beginnt die Berufsschulpflicht. Sie dauert für Jugendliche und Erwachsene in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
  22. Verschoben in die Kaffee-Klönecke ---> Coffeehouse
  23. Fein soweit, und nun die Kurve, zurück zum ursprünglichen Thema. ;-)
  24. Ja, das ist bisheriger Tenor in Rechtsprechung, da es keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, oftmals wird dann Gewohnheitsrecht zugrunde gelegt. Anmerken sollte man zur Vorsicht noch, dass eine Regelung durch den Arbeitgeber nicht etwa nur eine Klausel im Arbeitsvertrag sein kann, sondern auch eine Betriebsvereinbarung, eine Datenschutzrichtlicne u. ä. Na also, recherchieren geht doch.

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