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Fachinformatiker Ausbildung - beide Bereiche abdecken?
bimei antwortete auf Afterburner's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Ja, im Bereich der IHK Dortmund zu damaligem Zeitpunkt. Deshalb ja: möglich ist es schon, endgültige Zustimmung/Aussage aber besser von der zuständigen IHK einholen. -
Auf die wenig aussagekräftige Ankündigung von StefanE weiter oben bezogen gibt es Fortschritte, aber leider auch Verzögerungen. *lach* Nur zu.
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Vorschläge sind ja auch willkommen, schon um tatsächlich abschätzen zu können, was wirklich alle Seiten berücksichtigt. Die Kosten und den tatsächlichen Bedarf berücksichtigt (eine Etage, Einzelbüros) bin ich im Moment aber eher bei Cat6 oder Cat7. Heisst, ich will zwar zukunftsorientiert investieren, indem ich nicht unbedingt Cat5 nehme, aber im Vergleich sollte nicht eine x-fache Summe herauskommen. Ähneln sich Preise bei Cat6 und Cat7 und prinzipiell ist nur der Materialpreis geringfügig höher, macht natürlich Cat7 das Rennen.
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Fachinformatiker Ausbildung - beide Bereiche abdecken?
bimei antwortete auf Afterburner's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Grundsätzlich ist das erstmal schon möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Grundlage: § 40 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) .... (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) ... Siehe auch hier. Zustimmen muss natürlich die zuständige Stelle, daher immer bei der zuständigen IHK erkundigen, allgemeingültige Aussagen können nur bis zu einem gewissen Punkt gemacht werden. -
Links editiert und Thread closed.
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Es wäre nett, wenn ihr SmallTalk in den OffTopic-Bereich verlegt und hier zurück zum eigentlichen Thema kommt. Weitere Postings der Art werden ich ansonsten entfernen müssen.
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Das ist eine Antwort auf die von hund nicht ausformulierte Frage aber Ansage, keine Stellen mit der Bezeichnung Fachinformatiker finden zu können, also eine Hilfestellung. Die eigentliche Fragestellung in eine nichtgefragte Richtung zu manövrieren hilft gar nichts!
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Bei einer Initiativbewerbung als Fachinformatiker, bei einer ausgeschriebenen Stelle bewirbt man sich auf eben jene und gibt als erlernten Beruf Fachinformatiker an.
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Kindergeld und Wohngeldfrage! Wichtig!
bimei antwortete auf Minotaur's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Eben genau das ist auch der Haken, wenn man eine teilmonatige Berechnung hinbekommen will, Endabrechnung erfolgt immer auf jährlicher Basis, was eine Rückzahlung zur Folge hätte. -
Ah ja, danke. Heisst also etwa doppelter Materialpreis, muss ich mal ein bisschen rechnen. Was ist eigentlich mit Cat5e oder Cat6? Ist das nie richtig zur Anwendung gekommen, oder wäre das prizipiell eine Lösung, die nichts bringt?
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Kindergeld und Wohngeldfrage! Wichtig!
bimei antwortete auf Minotaur's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Eventuell auch nochmal hier gucken: http://www.jehle-rehm.de/aktuell/infoservice/themen/kindergeld/0402/1.html -
Kindergeld und Wohngeldfrage! Wichtig!
bimei antwortete auf Minotaur's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Die Berechnung erfolgt nach EStG immer jährlich. Ansatzpunkt wäre höchstens: § 32 EStG (1) (2) (3) (4) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es 1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einem Arbeitsamt im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder2. noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat und a) für einen Beruf ausgebildet wird oder .... Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.188 Euro im Kalenderjahr hat. Dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist. Zu den Bezügen gehören auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14, 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3, die nach § 19 Abs. 2 und § 20 Abs. 4 steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen Absetzungen für Abnutzung nach § 7 übersteigen. Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben hierbei außer Ansatz; Entsprechendes gilt für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden. Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 nur in einem Teil des Kalendermonats vor, sind Einkünfte und Bezüge nur insoweit anzusetzen, als sie auf diesen Teil entfallen. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 an keinem Tag vorliegen, ermäßigt sich der Betrag nach Satz 2 oder 3 um ein Zwölftel. Einkünfte und Bezüge des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Ansatz. Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge steht der Anwendung der Sätze 2, 3 und 7 nicht entgegen. -
Danke. Das waren auch die Empfehlungen am Rande eines Kaffeethreads, werde ich mir also mal genauer ansehen. Mir geht es eben darum, dass ich die vorhandene Hardware so wie sie ist weiter nutzen kann, aber da die Verkabelung eh noch gemacht werden muss, zukunftorientiert zu planen.
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Umzug in neue Räume. Sorry, war etwas unklar.
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Hi, da das CH zu einem Fachforum verkommen zu droht, lieber an richtiger Stelle gefragt. Was würdet ihr für eine Neuverkabelung für Büroräume in Betracht ziehen? Vorhanden ist keine Verkabelung, Arbeitsplätze ca. 50, sonstige Hardware soll bestehen bleiben, jetzt Cat5-Verkabelung. Betrachtung unter zukunftsorientierten Aspekten, aber auch Berücksichtigung der Kosten- und Bedarfsseite. Danke schonmal für Eure Meinungen.
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Ja, Ausbildungsverordnungen und Ländersache, runtergebrochen bei der Einzelzustimmung auf die zuständige IHK, das ist dann die Praxis.
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Ja, soweit richtig. Gesetzliche Grundlage: § 29 BBiG Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, daß der Besuch einer berufsbildenden Schule oder die Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit anzurechnen ist. (2) Die zuständige Stelle hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht. (3) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. (4) Vor der Entscheidung nach den Absätzen 2 und 3 sind die Beteiligten zu hören.
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Zwei Paar Schuhe. Das eine ist die schulische Voraussetzung, um verkürzen zu können, die hat aber nichts mit der schulischen Voraussetzung zum Erlernen einer der IT-Berufe zu tun.
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Da das entgegen der Verordnung ist, sollte das aber keine Empfehlung darstellen.
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Aufhebungsvertrag - sonst nur stress
bimei antwortete auf nachtfalter's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Das Beste für Dich ist, einen Weg zu finden, bei dem Du auch die Ruhe hast eine Prüfung zu bestehen. Bei allen Rechten die man hat und durchsetzen kann, nutzt einem ständiger Ärger im Nacken herzlich wenig. Wende Dich an die IHK und eventuell auch an das Arbeitsamt. Diue müssen von der Insolvenz Kenntnis gehabt haben, auch die können helfen eine Anschlussausbildungsplatz zu finden. Unterschreibe auf keinen Fall etwas unüberlegt und ohne Dich vor Ort beraten lassen zu haben. -
Aufhebungsvertrag - sonst nur stress
bimei antwortete auf nachtfalter's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Wurde daraus ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB gemacht? Wie ging die Überleitung in die neue Firma vor sich? Ein Rat wäre, Du gehst zur zuständigen IHK, berichtest von den Problemen, versuchts mit ihnen einen Anschlussausbildungsplatz in einer anderen Firma zu bekommen und unterschreibst einen Aufhebungsvertrag. Aber wirklich nur dann, wenn das vorherige klar geregelt ist. -
Aufhebungsvertrag - sonst nur stress
bimei antwortete auf nachtfalter's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Jepp. Hängt von den anhängigen Verfahren des zuständigen Gerichts ab, Arbeitsrechtsprozesse gehen in der Regel relativ schnell. Wenn nur Mist drinsteht, ist es rechtlich nicht okay! -
Aufhebungsvertrag - sonst nur stress
bimei antwortete auf nachtfalter's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Hach daher weht der Wind, damit wird mir einiges an der Motivation Deines Chefs klarer. Fragen: Ist Insolvenz beantragt und das Verfahren eröffnet worden? -
Aufhebungsvertrag - sonst nur stress
bimei antwortete auf nachtfalter's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Lass Dich nicht auf einen Aufhebungsvertrag ein, der heisst immer, Trennung im gegenseitigen Einvernehmen und zieht Fragen nach sich. Die Androhung eines schlechten Zeugnisses soll Dich nur zu einer Zustimmung zum Aufhebungsvertrag bringen Für den Arbeitgeber ist ein Aufhebungsvertrag in so einem Fall ein einfaches, kaum einklagbares Mittel, jemand loszuwerden. Warum bist Du abgemahnt worden? -
Dazu gab es weiter oben eine Frage. Wer ist Dir denn heute auf den Schlips getreten?