Alle Beiträge von bimei
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Umschulung zum Fi/Si und Berufsschule?
Der Normalfall ist eigentlich im 2. Berufsschuljahr einzusteigen. Der Betrieb muss Dich eigentlich wie jeden normalen Auszubildenden anmelden.
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Voraussetzung für Umschulung
Und damit bitte genug OT, sonst einen eigenen Thread dafür aufmachen bitte. Danke.
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Voraussetzung für Umschulung
Die Zahlung von Unterhaltsgeld, Prüfungsgebühren etc. oder eine Aufstockung der Auszubildendenvergütung. So komisch ist das gar nicht, es gibt Voraussetzungen, die eine ausserbetriebliche Förderung nicht zulassen.
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Voraussetzung für Umschulung
Du solltest das nicht als Nachteil sehen (sagte ich Dir ja auch schon in Deinem Thread). Ich sehe das als Fürsorge, denn Deine Chance auf "Wiedereingliederung" ist besser bei einer betrieblichen Umschulung.
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Doku - Abschlussprüfung
Guck einfach mal auf Uli's Prüfungspage ---> Projektdokumentation
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Voraussetzung für Umschulung
Eine Umschulung wird höchstens 24 Monate gefördert. Es ist nicht sehr witzig Unrichtigkeiten zu verbreiten.
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Fachinformatiker ohne eigen PC am Arbeitsplatz!
Okay. ;-)
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Fachinformatiker ohne eigen PC am Arbeitsplatz!
Eben das denke ich auch, darum ja meine Einwände/Bitte (wie auch immer ihr das verstanden habt). Nein, unterstelle ich nicht. Ich möchte lediglich verhindern, dass ihr euch in die Nesseln setzt. Es ist also helfend gemeint.
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Fachinformatiker ohne eigen PC am Arbeitsplatz!
Langsam geht es aber in die Richtung, da euer Ausbilder nicht da ist und nicht Stellung dazu nehmen kann....
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Termin Mündliche Prüfung
Hier wurde nach dem Termin der mündlichen Prüfung gefragt. ;-)
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Prüfungsvorbereitung FI/AE?
Warum fangt ihr dann nicht an, eine zu erstellen? Analog hierzu, daran könnt ihr euch doch immerhin orientieren.
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Abschlussprüfungsproblematik @Mods
Ja nun, aber wenn jemand aus BaWü nach Prüfungen fragt, er/sie daraufhin aber von niemand angemailt wird, was hat das mit Fi.de zu tun? Deine ständigen Seitenhiebe reichen jetzt langsam, sieh Dich als verwarnt an.
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Fachinformatiker ohne eigen PC am Arbeitsplatz!
Dann lasst es jetzt besser gut sein. Ihr seht, es ist unterschiedlich, eure konkrete Situation kann niemand beurteilen und das war ja auch nicht die Frage. Redet mit den Zuständigen in Ruhe darüber.
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Fachinformatiker ohne eigen PC am Arbeitsplatz!
Falsch. Es ist unverständlich, dass Du nicht bei einer Person nachfragst, die den Grund kennt, erst dann kannst Du sagen, ob es Dir gefällt der nicht.
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Abschlussprüfungsproblematik @Mods
Sagt doch der Name schon, um Prüfunsaufgaben und -lösungen zu besprechen, wie das auch nach jeder Prüfung gemacht wird. Was Du meinst wäre ein Forum Prüfungsbasar/-tauschbörse.
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Fachinformatiker ohne eigen PC am Arbeitsplatz!
Was soll das Selbstzitieren, die Haarspalterei und das Anzweifeln einer Aussage? Nimm es einfach zur Kenntnis.
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Voraussetzung für Umschulung
http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&postid=337922&highlight=24+Monate#post337922 Da steht "höchstens", nicht immer. ;-) Macht ja nix, deswegen ja zum wiederholten Male geklärt.
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Voraussetzung für Umschulung
Nicht zwingend, meistens sind sie kürzer. Nur, wenn Dauer und Inhalt in den Prüfungsbedingungen festgelegt sind (was bei den IT-Berufen z. Zt. der Fall ist). Falsch, Realschuleabschluss ist nicht Voraussetzung, Hauptschulabschluss.
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Voraussetzung für Umschulung
§ 77 SGB III SGB 3 § 77 Grundsatz (1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, 2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist, 3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat und 4. die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist. (2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1. nicht über einen Berufsabschluß verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder 2. über einen Berufsabschluß verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als sechs Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können. (3) ... (4) ...
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Prüfungsvorbereitung FI/AE?
Du meinst vermutlich die hier vom Medien-Institut-Bremen?
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Abschlussprüfungsproblematik @Mods
Tja, und da wir alle keine Zauberer sind, ein Urheberrecht dennoch vorhanden ist, egal ob Vertrieb oder nicht, ist das ursprüngliche Anliegen, bzw. die Anschuldigung wir würden jemand benachteidigen oder nicht helfen wollen, unverständlich. Mir jedenfalls.
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Biologisches Alter
Macht doch nix. Ist geheilt.
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Fachinformatiker ohne eigen PC am Arbeitsplatz!
[OT] Ihr wisst, wer euer Ansprechpartnber ist und ich weiss es. Die Uhrzeit, zu der das Posting hier reingestellt wurde, ist auch interessant. Äusserst unfair, wenn ihr mich fragt. Ihr wollte doch hier nicht einen Aufstand proben, ohne das vorher im Betrieb vernünftig ausgesprochen zu haben? (Antwort nicht nötig, seht es als Rat.)[/OT]
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Abschlussprüfungsproblematik @Mods
Für BW ist nicht klar, bei wem das Urheberrecht liegt. Bevor Du hier so einen Aufstand machst, hättest Du Dich z. B. mal bei einer zuständigen IHK BaWü erkundigen können, wie es mit dem Urheberrecht aussieht, ob man dort nicht sogar die Prüfungen bekommt usw. Dein Anliegen versteh ich nicht so ganz und das Nichtverständnis uns gegenüber vorgetragen in dieser Weise finde ich schon ganz toll. Und: falsches Forum ---> verschoben
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Wie kriege ich diese Grafik in die Mitte?
Zitat: Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine erweiterte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz (kurz TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Homepagebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen. Siehe z. B. http://www.anbieterkennzeichnungspflicht.de/information1.htm