Kritik an der Ausdrucksweise, von wem auch immer, solle man nicht in einem Thread klären, wo es eben nicht darum geht.
Das führt nur dazu, dass ein Thema OT wird, sich Leute gegenseiteig beschuldigen/zitieren/bekritteln/persönlich beleidigen usw. Alle anderen sind Zuschauer oder Leute, die auf den Zug aufspringen, um auch mal meckern zu können.
An der eigentlichen Sache völlig vorbei und nicht schön für Leute, die Interesse am eigentlichen Thema haben.
Sie ist auch dazu da, Dich auf betriebliche Zusammenhänge vorzubereiten, ja. Überspitzt gesagt: PCs zusammenschrauben, Kabel verlegen, ein bisschen programmieren ... kann man auch alles "während der Arbeit lernen". Aber dann bleibt man eben auch der Schrauber...
Jaaa, das glaub ich auch.
So ... *schnell noch einen Ouzo trink* ... genug gelesen für heute, die Augen wollen nicht mehr ...
*Getränke für die Spätleser dalass*
[Halb-OT]
Joo, aber bei einer sozial ungerechten, nicht ordnungsgemässen Kündigung mit der Nichtzustimmung nach § 102 BetrVG den Klageweg wesentlich verbessern.
Bei einer Zustimmung des Betriebsrates ist eine Klage ziemlich aussichtslos.
[/Halb-OT]
HolzOnkel, HolzOnkel, tss .... mehrere Möglichkeiten:
1. Du liest heimlich im Coffeehouse mit, was den Stil des Postings erklären würde
2. Galgenhumor
3. Freude darüber, dass es vorbei und geschafft ist
4. Du bist gar nicht mal unzufrieden mit der Prüfung
usw.
1. kann sein
2. kann nicht sein
3. vielleicht
4. stimmt
Nur mal am Rande bemerkt, da einige das vielleicht nicht ganz verstanden haben. Es ging nicht nur hauptsächlich um das Posten von Mailadressen für eine kommende Prüfung, sondern um "wer hat alte Prüfungen, mailt sie mir bitte".
Immer mit der Ruhe. Gib mal ein paar verschiedenen Ergebnisse in den Notenrechner auf der Prüfungssupportpage ein, da bekommst Du dann alles genau erklärt.
Es ist halt auch nicht so doll, wenn sich in kurzer Zeit sehr viele Leute neu anmelden, nur weil sie ihre Hasstiraden auf andere nicht unter ihrem alten anonymen Login posten wollen und damit alle, die einen vernünftigen Austausch suchen blockieren.
Probier doch bitte erstmal den Notenrechner auf der Prüfungssupportpage aus, und nein, man muss nur den nichtbestandenen Teil wiederholen.
Ist eindeutig im BBiG geregelt:
§ 14
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsaus-bildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Morgen hasi,
dito. Um 3:30 Uhr meinte der Kater seine Runde über das Bügelbrett und meinen Rücken starten zu müssen, weil er raus wollte...
Und jetzt schlafen sie und ich arbeite, damit sie Futter bekommen. Ungerecht...