Was? Die Aussage in Satz 1 oder Satz 2?
Es steht in § 45-47 SGB III, allerdings steht da nichts, dass man für eine Absage 5 Eur bekommt, sondern (zur Höhe):
§ 45 SGB III
(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.
(2) Als Reisekosten können [...]
und
§ 47 SGB III Anordnungsermächtigung
Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen. Dabei kann die Zahlung von Pauschalen festgelegt werden.
Solche Anordnung aus § 47 können z.B. sein:
Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen.
Die Leistungen müssen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen.
Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Fazit (nicht an Dich gerichtet, Manitu): Hingehen und beantragen, wie weiter oben, und kürzlich erneut, ja bereits erwähnt. *hust*