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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=716206&postcount=12
  2. bimei

    Icq?

    verschoben --> Anwendungen
  3. DAS würde man auch spätestens nicht mehr annehmen, wenn man Dich gesehen und das Pfeifkonzert durch die Rippen gehört hat. :e@sy
  4. Der Satz ist irgendwie verdreht, Chief, das muss doch heissen: "so arbeite ich". Naja, aber mit vollem Mund kann das schonmal passieren...
  5. Woher kommt die Feststellung?
  6. Was für ein Notebook genau ist das denn? Oder, was für ein Board ist eingebaut?
  7. Möööglicherweise lesen die, die eine MEP hatten, nicht unbedingt diesen Thread. Darum gäbe es, wenn man weiss, wer überhaupt eine MEP hatte, u.a. die Möglichkeit, sich direkt an denjenigen zu wenden, oder in deren Thread nachzufragen, soweit das nicht schon passiert und unbeantwortet geblieben ist. ... kreative Informationsbeschaffung ... Jetzt klarer?
  8. Herrjeh ... Das war eine Antwort auf die Teilfrage und lediglich Beispiele! Was der Einzelne mit den Informationen anfängt, WER eventuell schon eine MEP hatte, muss man doch nicht auch noch erläutern, oder?
  9. Doch ein paar schon. Einige wenige Beispiele (--> Suchfunktion, Ergebnisse der erste Seite): http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=741076 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=80114 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=80673
  10. Tse, ein handstandwandernde Felicie, Gany und Jusky auf Erdeerjagt, Chief baut Radarfallen ... :eek So aktiv am Ende der Woche und bei der Wärme? :eek *Erinnerungsfunktion am Kaffeserver installier "nächstes Frühjahr Erdbeerfeld vorm CH anlegen"* Hm, aber wie soll die Erinnerung ausgegeben werden. Erdbeershake? hm ... *grübel* *Erdbeere direkt vor Radaranlage schwenk und Film vollknips* :cool: <denk>Hab ich heute noch Lust eine USV auszubauen? :hells:</denk>
  11. Moiiin, das ist doch hoffentlich der letzte Montag diese Woche? *Erdbeeren und frische Laugencroissants auspack* *Vanillieeis ins Kühlfach stell* *starken Kaffee zapf* *in Deckchair gemütlich mach und ein bisschen mit dem Jusky-Zauberstab rumfuchtel* :floet:
  12. Ja, aber den Hundeblick lasse ich Bako, wenns recht ist.
  13. Das gehört ja hier auch nicht her. ;-)
  14. Ob es eine Ergänzungsprüfung gibt, richtet sich nicht danach, ob man Umschüler oder Auszubildender oder Externer ist, sondern nach der Berufsverordnung und den darin aufgeführten Richtlinien.
  15. Praktischerweise stehen genau in diesem Forumsteil diverse Anschreiben incl. Tipps zum Nachlesen zur Verfügung. Vielleicht schauste Dich einfach mal um. ;-)
  16. Beitrag mit dem bereits bestehenden Thread zusammengeführt.
  17. Was? Die Aussage in Satz 1 oder Satz 2? Es steht in § 45-47 SGB III, allerdings steht da nichts, dass man für eine Absage 5 Eur bekommt, sondern (zur Höhe): § 45 SGB III (1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. (2) Als Reisekosten können [...] und § 47 SGB III Anordnungsermächtigung Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen. Dabei kann die Zahlung von Pauschalen festgelegt werden. Solche Anordnung aus § 47 können z.B. sein: Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen. Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Fazit (nicht an Dich gerichtet, Manitu): Hingehen und beantragen, wie weiter oben, und kürzlich erneut, ja bereits erwähnt. *hust*
  18. Das BGB ist Bezug auf Fahrtkosten nicht eindeutig genug, und es gibt sehr wohl Gesetze und Verordnungen, die über dem BGB stehen. Zur "Eindeutigkeit", also ob das BGB zwingend eine Fahrtkostenerstattung regelt gibt es auch Urteile, z.B. Urteil 7Ca6521/02 v. 10.04.2003, Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Zitat: Ein Unternehmen muss die Fahrtkosten (hier Benzinkosten) für ein Vorstellungsgespräch übernehmen, wenn: a) es sich nicht um eine Initiativbewerbung handelt die Fahrtkostenübernahme nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen wurde. Eben dieses Urteil dient bis jetzt bei Streitigkeiten auch noch immer als Grundlage. Drum sollte dieses Posting als für "tiefergehend Interessierte" verstanden werden. Alles wesentliche stand ja bereits viiiiel weiter oben, z. B. auch dass die Arbeitsagentur die Kosten erstattet, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist. Da ist dann wirklich fraglich, ob man, noch dazu wegen 6 Eur, ein schriftliches "Mein Zeichen/Ihr Zeichen-Spielchen" oder gar einen Rechtsstreit führen sollte.
  19. Wie kommst Du darauf, überhaupt darauf bestehen zu können, bzw. Anspruch zu haben? (Es gibt zwar im BGB die Paragraphen zu Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag, aber daraus den Schluss zu ziehen, ein AG muss grundsätzlich Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch erstatten, geht nicht ohne Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit.) Und wenn Du arbeitssuchend bist, warum beantragst Du eine Erstattung nicht bei der Arbeitsagentur? Denn dort hast Du u.U. Anspruch.
  20. :eek :eek Moin *am Frühstückstisch gemütlich mach* Bei dem Wetter ist früh arbeiten und früh nach Hause gehen doch eh schöner.
  21. Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=80197
  22. Moinsen, so, heute mal wieder Hannover, vermelde: Im Zug war es schön kühl, hier im Büro ist es *schwitz* etwas warm. :floet: *heissen Kaffee einschenk*
  23. Dann würden sie nachfragen! Du wirst Dich schon etwas mehr gedulden müssen, mit vermeintlichem Threadpushing erreichst Du eher das Gegenteil von schnellen Antworten.
  24. Dir ist schon klar, dass der Thead fast ein Jahr alt ist? Weiter war der User seit September 2004 nicht mehr auf dem Forum.
  25. Kommt auf den Betrachter an, für manch einen gibt es schon wesentliche Änderungen. Aber das gehört nicht hierher, ich wiederhole:

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