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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Was? Die Aussage in Satz 1 oder Satz 2? Es steht in § 45-47 SGB III, allerdings steht da nichts, dass man für eine Absage 5 Eur bekommt, sondern (zur Höhe): § 45 SGB III (1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. (2) Als Reisekosten können [...] und § 47 SGB III Anordnungsermächtigung Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen. Dabei kann die Zahlung von Pauschalen festgelegt werden. Solche Anordnung aus § 47 können z.B. sein: Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen. Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Fazit (nicht an Dich gerichtet, Manitu): Hingehen und beantragen, wie weiter oben, und kürzlich erneut, ja bereits erwähnt. *hust*
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Das BGB ist Bezug auf Fahrtkosten nicht eindeutig genug, und es gibt sehr wohl Gesetze und Verordnungen, die über dem BGB stehen. Zur "Eindeutigkeit", also ob das BGB zwingend eine Fahrtkostenerstattung regelt gibt es auch Urteile, z.B. Urteil 7Ca6521/02 v. 10.04.2003, Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Zitat: Ein Unternehmen muss die Fahrtkosten (hier Benzinkosten) für ein Vorstellungsgespräch übernehmen, wenn: a) es sich nicht um eine Initiativbewerbung handelt die Fahrtkostenübernahme nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen wurde. Eben dieses Urteil dient bis jetzt bei Streitigkeiten auch noch immer als Grundlage. Drum sollte dieses Posting als für "tiefergehend Interessierte" verstanden werden. Alles wesentliche stand ja bereits viiiiel weiter oben, z. B. auch dass die Arbeitsagentur die Kosten erstattet, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist. Da ist dann wirklich fraglich, ob man, noch dazu wegen 6 Eur, ein schriftliches "Mein Zeichen/Ihr Zeichen-Spielchen" oder gar einen Rechtsstreit führen sollte.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Wie kommst Du darauf, überhaupt darauf bestehen zu können, bzw. Anspruch zu haben? (Es gibt zwar im BGB die Paragraphen zu Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag, aber daraus den Schluss zu ziehen, ein AG muss grundsätzlich Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch erstatten, geht nicht ohne Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit.) Und wenn Du arbeitssuchend bist, warum beantragst Du eine Erstattung nicht bei der Arbeitsagentur? Denn dort hast Du u.U. Anspruch.
  4. :eek :eek Moin *am Frühstückstisch gemütlich mach* Bei dem Wetter ist früh arbeiten und früh nach Hause gehen doch eh schöner.
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=80197
  6. Moinsen, so, heute mal wieder Hannover, vermelde: Im Zug war es schön kühl, hier im Büro ist es *schwitz* etwas warm. :floet: *heissen Kaffee einschenk*
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Dann würden sie nachfragen! Du wirst Dich schon etwas mehr gedulden müssen, mit vermeintlichem Threadpushing erreichst Du eher das Gegenteil von schnellen Antworten.
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Dir ist schon klar, dass der Thead fast ein Jahr alt ist? Weiter war der User seit September 2004 nicht mehr auf dem Forum.
  9. Kommt auf den Betrachter an, für manch einen gibt es schon wesentliche Änderungen. Aber das gehört nicht hierher, ich wiederhole:
  10. *Brett such* Du willst, dass ich Deinen Kopf als Keule nehme? Neeeee, aw, das mach ich nicht. Das macht die Freitage so unglaublich langweilig, da bin ich nämlich Mittags schon zu Hause. An allen anderen Tagen wäre das eine Idee.
  11. Ja, und der Buchstabe G steht für Geheimnis. :floet: (Darum schreibe ich BBiG (BerBiRefG) oder umgekehrt, weil noch nicht alle Paragraphen Gültigkeit haben, und das Verwechslungen bis dahin vermeidet.) OT-Ende in diesem Thread.
  12. *Laserschwert oder einfache Keule such* :hells: *Selbstgespräch führ* Vielleicht tuts auch eine dunkle Brille? Oder wenn ich jemand das Brett vorm Kopf wegnehme und es mir vor die Augen halte? *ganz besonders lustigen Eistee einschenk* :floet: *überleg, wofür der Buchstabe G stehen könnte* Geheimnis vielleicht? :cool:
  13. Siehe auf dem von Dir angegebenen *.pdf -nicht amtliche Veröffentlichung-, Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005, Teil I Nr. 20, vom 31.03.2005 (ja, ich lese sowas ) : Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG). Aber das nur am Rande, es geht ja primär um den Inhalt. ;-)
  14. *räusper* Seit 01. April 2005 ist das § 10 BerBiRefG ("neues" BBiG).
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ob es einen mündliche Ergänzungsprüfung gibt bzw. Du "ganz durchgefallen" bist, hängt von den Noten ab. Am besten mal in den Notenrechner eingeben.
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Sicher, igendwo, irgendwann, in irgendeinem Betrieb, "gelernt" oder "ungelernt" wurde schon mehr als einem Arbeitnehmer in Deutschland während der Probezeit gekündigt. Warum?
  17. Gerade wollte ich nachfragen, was los ist, aber jetzt verstehe ich glaube ich.... vielleicht... Ähm ja, was war? Ach ja, Baldrian in Irish ---> *rüberschieb*
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    1. Spar Dir solche Sticheleien besser. 2. Irrelevant. 3. Kannst Du nicht beurteilen. 4. Passend wäre im Normalfall gewesen, den Thread zu schliessen dort wo er war und wie er sich entwickelt hatte.
  19. Na wenn Du meinst ... Mitagspause? Freitags? Niemals. T-2 Std. :floet: Kommt das Hex-Hex davor oder danach oder beides? Oh, ein Lob. :D *Tzatzki anbiet*
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Nein, nicht mehr. Thread umenannt und verschoben.
  21. Moinsen, :schlaf: Ok, neuer Versuch ... *Jusky's Zauberstab ausleih* *Hex, hex!* *zong - ein Buffett baut sich auf, Salate, Folienkartoffeln, Grillfleisch...* Öhm, ist schon Feierabend? :cool: *kopfkratz und Zauberstab zweifelnd anguck* *CH-Piraten-Strand glatthark* *Kaffee am Server zieh* *Brötchenboten anruf*
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Es fehlt das "Warum". (Sind es betriebliche/wirtschaftliche Gründe oder liegt es doch an eher an Deiner Person.)
  23. Abends, innerhalb weniger Stunden? Vielleicht liest Du während der Wartezeit nochmal den Punkt bezüglich Threadpushing in den Boardregeln nach.
  24. bimei hat auf Moeki's Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    verschoben --> Anwendungen
  25. *lol* Ich hatte nur eine Nummer, Auswahl gabs nicht. Hab dann per Handy angerufen.

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