Alle Beiträge von bimei
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Reisekostenerstattung bin ich so geizig???
Was? Die Aussage in Satz 1 oder Satz 2? Es steht in § 45-47 SGB III, allerdings steht da nichts, dass man für eine Absage 5 Eur bekommt, sondern (zur Höhe): § 45 SGB III (1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. (2) Als Reisekosten können [...] und § 47 SGB III Anordnungsermächtigung Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen. Dabei kann die Zahlung von Pauschalen festgelegt werden. Solche Anordnung aus § 47 können z.B. sein: Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen. Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Fazit (nicht an Dich gerichtet, Manitu): Hingehen und beantragen, wie weiter oben, und kürzlich erneut, ja bereits erwähnt. *hust*
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Reisekostenerstattung bin ich so geizig???
Das BGB ist Bezug auf Fahrtkosten nicht eindeutig genug, und es gibt sehr wohl Gesetze und Verordnungen, die über dem BGB stehen. Zur "Eindeutigkeit", also ob das BGB zwingend eine Fahrtkostenerstattung regelt gibt es auch Urteile, z.B. Urteil 7Ca6521/02 v. 10.04.2003, Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Zitat: Ein Unternehmen muss die Fahrtkosten (hier Benzinkosten) für ein Vorstellungsgespräch übernehmen, wenn: a) es sich nicht um eine Initiativbewerbung handelt die Fahrtkostenübernahme nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen wurde. Eben dieses Urteil dient bis jetzt bei Streitigkeiten auch noch immer als Grundlage. Drum sollte dieses Posting als für "tiefergehend Interessierte" verstanden werden. Alles wesentliche stand ja bereits viiiiel weiter oben, z. B. auch dass die Arbeitsagentur die Kosten erstattet, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist. Da ist dann wirklich fraglich, ob man, noch dazu wegen 6 Eur, ein schriftliches "Mein Zeichen/Ihr Zeichen-Spielchen" oder gar einen Rechtsstreit führen sollte.
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Reisekostenerstattung bin ich so geizig???
Wie kommst Du darauf, überhaupt darauf bestehen zu können, bzw. Anspruch zu haben? (Es gibt zwar im BGB die Paragraphen zu Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag, aber daraus den Schluss zu ziehen, ein AG muss grundsätzlich Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch erstatten, geht nicht ohne Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit.) Und wenn Du arbeitssuchend bist, warum beantragst Du eine Erstattung nicht bei der Arbeitsagentur? Denn dort hast Du u.U. Anspruch.
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Nebel und Leuchttürme: Orientierungslose Lobpiraten am Montagmorgen
:eek :eek Moin *am Frühstückstisch gemütlich mach* Bei dem Wetter ist früh arbeiten und früh nach Hause gehen doch eh schöner.
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Uhrzeit in PowerPoint
Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=80197
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Nebel und Leuchttürme: Orientierungslose Lobpiraten am Montagmorgen
Moinsen, so, heute mal wieder Hannover, vermelde: Im Zug war es schön kühl, hier im Büro ist es *schwitz* etwas warm. :floet: *heissen Kaffee einschenk*
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Projektantrag Info.Kaufm. Idee Ok ?
Dann würden sie nachfragen! Du wirst Dich schon etwas mehr gedulden müssen, mit vermeintlichem Threadpushing erreichst Du eher das Gegenteil von schnellen Antworten.
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Anwalt für einen Widerspruch gesucht
Dir ist schon klar, dass der Thead fast ein Jahr alt ist? Weiter war der User seit September 2004 nicht mehr auf dem Forum.
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Berufsschulzeugnis an Ausbilder oder direkt an Auszubildende?
Kommt auf den Betrachter an, für manch einen gibt es schon wesentliche Änderungen. Aber das gehört nicht hierher, ich wiederhole:
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Nebel und Leuchttürme: Orientierungslose Lobpiraten am Montagmorgen
*Brett such* Du willst, dass ich Deinen Kopf als Keule nehme? Neeeee, aw, das mach ich nicht. Das macht die Freitage so unglaublich langweilig, da bin ich nämlich Mittags schon zu Hause. An allen anderen Tagen wäre das eine Idee.
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Berufsschulzeugnis an Ausbilder oder direkt an Auszubildende?
Ja, und der Buchstabe G steht für Geheimnis. :floet: (Darum schreibe ich BBiG (BerBiRefG) oder umgekehrt, weil noch nicht alle Paragraphen Gültigkeit haben, und das Verwechslungen bis dahin vermeidet.) OT-Ende in diesem Thread.
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Nebel und Leuchttürme: Orientierungslose Lobpiraten am Montagmorgen
*Laserschwert oder einfache Keule such* :hells: *Selbstgespräch führ* Vielleicht tuts auch eine dunkle Brille? Oder wenn ich jemand das Brett vorm Kopf wegnehme und es mir vor die Augen halte? *ganz besonders lustigen Eistee einschenk* :floet: *überleg, wofür der Buchstabe G stehen könnte* Geheimnis vielleicht? :cool:
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Berufsschulzeugnis an Ausbilder oder direkt an Auszubildende?
Siehe auf dem von Dir angegebenen *.pdf -nicht amtliche Veröffentlichung-, Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005, Teil I Nr. 20, vom 31.03.2005 (ja, ich lese sowas ) : Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG). Aber das nur am Rande, es geht ja primär um den Inhalt. ;-)
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Berufsschulzeugnis an Ausbilder oder direkt an Auszubildende?
*räusper* Seit 01. April 2005 ist das § 10 BerBiRefG ("neues" BBiG).
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GH1 durchgefallen - Wann mündliches?
Ob es einen mündliche Ergänzungsprüfung gibt bzw. Du "ganz durchgefallen" bist, hängt von den Noten ab. Am besten mal in den Notenrechner eingeben.
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In Probezeit gekündigt?
Sicher, igendwo, irgendwann, in irgendeinem Betrieb, "gelernt" oder "ungelernt" wurde schon mehr als einem Arbeitnehmer in Deutschland während der Probezeit gekündigt. Warum?
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Nebel und Leuchttürme: Orientierungslose Lobpiraten am Montagmorgen
Gerade wollte ich nachfragen, was los ist, aber jetzt verstehe ich glaube ich.... vielleicht... Ähm ja, was war? Ach ja, Baldrian in Irish ---> *rüberschieb*
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Auto- und Nurgeschwafel (Ex-Kreuztage)
1. Spar Dir solche Sticheleien besser. 2. Irrelevant. 3. Kannst Du nicht beurteilen. 4. Passend wäre im Normalfall gewesen, den Thread zu schliessen dort wo er war und wie er sich entwickelt hatte.
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Nebel und Leuchttürme: Orientierungslose Lobpiraten am Montagmorgen
Na wenn Du meinst ... Mitagspause? Freitags? Niemals. T-2 Std. :floet: Kommt das Hex-Hex davor oder danach oder beides? Oh, ein Lob. :D *Tzatzki anbiet*
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Auto- und Nurgeschwafel (Ex-Kreuztage)
Nein, nicht mehr. Thread umenannt und verschoben.
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Nebel und Leuchttürme: Orientierungslose Lobpiraten am Montagmorgen
Moinsen, :schlaf: Ok, neuer Versuch ... *Jusky's Zauberstab ausleih* *Hex, hex!* *zong - ein Buffett baut sich auf, Salate, Folienkartoffeln, Grillfleisch...* Öhm, ist schon Feierabend? :cool: *kopfkratz und Zauberstab zweifelnd anguck* *CH-Piraten-Strand glatthark* *Kaffee am Server zieh* *Brötchenboten anruf*
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Bitte ebenfalls um Bewertung:
Es fehlt das "Warum". (Sind es betriebliche/wirtschaftliche Gründe oder liegt es doch an eher an Deiner Person.)
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Arbeitszeugnis... eigene Fassung nach Ärger mit Ex-Arbeitgeber - Bitte bewerten
Abends, innerhalb weniger Stunden? Vielleicht liest Du während der Wartezeit nochmal den Punkt bezüglich Threadpushing in den Boardregeln nach.
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GNU oder AFPL Lizenz
verschoben --> Anwendungen
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Nebel und Leuchttürme: Orientierungslose Lobpiraten am Montagmorgen
*lol* Ich hatte nur eine Nummer, Auswahl gabs nicht. Hab dann per Handy angerufen.