Hallo.
Ich will keine ausführliche Rechtsberatung, sondern hab nur eine kurze Frage zur Steuererklärung im Bezug auf das nebenberufliche Erlangen der Fachhochschulreife.
Ich war letztes Jahr fest angestellt und habe nebenberuflich die Fachhochschulreife nachgeholt. Die Kosten(Schulbücher und -gebühr sowie Fahrtkosten), welche das Nachholen der Fachhochschulreife verursachte, würde ich nun gerne geltend machen. Weiß jemand ob das möglich ist und vor allem wie? Auf meinem Formular finde ich Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten, aber die Fachhochschulreife ist weder eine Berufsausbildung noch eine berufliche Fortbildung.
Ich brauche einen Tipp, damit ich weitermachen kann.
Vielen Dank,
Containy