remouter
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Hallo remouter.
Bei 1.1 gebe ich dir Recht. Wieso müssen auch alle für dasselbe andere Namen verwenden? Nehmt doch dort ausnahmsweise das Englische -.-. Deine Lösung ist korrekt.
Zu 2.13: Bitte gute Begründung, kann hier nicht mitgehen.
Zu 3.3: Kann ich mitgehen.
Zu 4.4: Der von dir genannte Paragraph ergibt aber die Lösung 3, denn in der Antwort 5 wird von unter 25-jährigen gesprochen, was sich nicht mit der Ordnung deckt.
Zu 4.5: Kann ich an sich mitgehen. Warum aber nicht 3 und 6? Ist 1 nicht redundant zu 3?
2.13:
1: Behebt den Fehler, weil die "Passworteingabeschleife" dadurch nur 2mal durchlaufen wird
2: Behebt den Fehler, durch das initialisieren von versuche:=1 wird das gleiche erreicht
3: der Nutzer gibt bei seinem 3. Versuch sein Passwort richtig ein, dann ist Versuche =3 und falsch wird zurückgegeben
4: Behebt den Fehler, durch absichtliche 1.Falscheingabe
5: Ändert nichts
6: Behebt den Fehler, ähnlich 2
4.4:
§ 69 Sprechstunden
In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.
§ 60 Errichtung und Aufgabe
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.
(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften die besonderen Belange der in Absatz 1 genannten Arbeitnehmer wahr.
4.5: aus Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen - IHK Berlin
§ 23 – Rücktritt, Nichtteilnahme
(1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
(2) Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
(4) Bei den zeitlich auseinanderfallenden Teilen einer Abschlussprüfung gelten die Absätze 1 bis 3 für den jeweiligen Teil.
(5) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
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1.6 oben ist 100pro falsch
Meine "Musterlösung" (nicht sicheres ist rot!). Bei Fragen diese einfach stellen.
1 Teil I
1.1 2,4,3,1 || 3;4;2;1 -> Phasen Teamentwicklung
1.2 4
1.3 2
1.4 2
1.5 5
1.6 2,1,4,1,4,2,4 (leicht unsicher) --> Leitungssysteme, Vorlagen für Organigramme und Organigramm erstellen.
1.7 3
1.8 4
1.9 2,5,1,6,4,3
1.10 20,5 10,25
1.11 3,7,5,1
1.12 5
2 Teil II
2.1 2,1,1,3,3,2,1
2.2 5,2,1,1,1 (werden viele falsch haben. Beachtet: Festplatte defekt bei Sensor 2 hat Wert 1!)
2.3 4
2.4 1931,58
2.5 2,4 (Internet-Recherche)
2.6 1,5,6
2.7 4
2.8 7,8,3,1,4
2.9 1,5
2.10 1,3,3,2,1
2.11 4
2.12 3
2.13 3;5
2.14 3,4 (ganz sicher, ne while-Schleife („solange“) ist eine abweisende Schleife!)
2.15 4
3 Teil III (FIAE?!)
3.1 167
3.2 2,4
3.3 4 (bei 3 würde das letzte Ergebnis doppelt ausgegeben werden!)
3, Dateieinde is ja dann erreicht
3.4 5
3.5 4
3.6 4
3.7 3,5,1,2,6,4
3.8 5,2,4
4 Teil IV
4.1 2
4.2 30,27,24
4.3 2
4.4 5 § 69 Sprechstunden
In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.
4.5 1;3 -> siehe IHK Prüfungsordnung
4.6 2
4.7 2,3,2,1,3 (leicht unsicher, e könnte 2 oder 3 sein, c ganz vielleicht 3)
2,3,3,1,3 (Bin Feuerwehrmann)
4.8 4,1,3,4,2,1
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Hallo,
1.6: 1;1;3;1;4;2;4
1.9: 2;5;1;6;4;3
Zwischenprüfung Fachinformatiker 2011 Lösungen
in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Geschrieben
In kleineren Betrieben sind die Arbeitnehmer auf den Besuch der Sprechstunde des Betriebsrats angewiesen.
Betriebsrat != JAV ... also bleibt nur 5