Guten Abend..
hab grad folgende Entdeckung gemacht:
wenn ich das richtig gelesen hab steht da, dass wenn ich meine Prüfung nach dem 30.Juni bestehe und mein Ausbildungsverhältnis somit endet, ich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hab.
Diesjahr ists soweit ich weis ja so, das die mündliche Prüfung im Juli ist..wurde mir gesagt, demnach hätt ich eigentlich vollen urlaubsanspruch.
Nun die Frage, in meinem Ausbildungsvertrag steht 11 Tage Urlaub.. kann ich auf den vollen Jahresurlaub bestehen oder sind die 11 Tage nun bindend und ich hätte mich einfach vorher informieren sollen?