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LisaOS

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Beiträge von LisaOS

  1. Also ich hab die Punkteverteilung mal anhand der ZP Frühjahr 2012 berechnet und verglichen.

    Demnach müsste das ganze so aussehen:

    1) 25 P insgesamt, 1,9230 pro Aufgabe

    2) 40 P insgesamt, ca. 2,67 pro Aufgabe

    3) 20 P insgesamt, 2 pro Aufgfabe

    4) 15 p insgesamt, ca 1,67 pro Aufgabe

    Die von Herbst 2012 ist wieder anders.. wie gesagt; immer unterschiedlich. Da gab es z.B. auf Teil 1 - 2,5 Punkte usw.

  2. Ich zitiere mich mal selbst aus dem anderen Thread:

    "sind alle Fragen gleich gewichtet?"

    Nein - meistens nicht.. in den letzten war es fast immer so, dass Teil 1 und 4 irgendwas um die 2 Punkte gaben und 2 und 3 ca. 2,5.

    Hatte auch mal eine da gab es auf alle 2,5 Punkte aber ich glaube das ist eher die Ausnahme.. und hängt auch immer mit der Anzahl zusammen etc.

    Also ich würde mal von Ersterem ausgehen - Teil 1 - wie gesagt so um die 2 Punkte - Teil 3 und 4 - 2,5 Punkte und Teil 3 - wieder sowas um die 2.. kannste ja mal grob überschlagen.

  3. Also wenn man genau überlegt ist die Antwort: "Bei einer Änderung des Zeitbedarfs eines Vorganges müssen die Puffer der Vorgänger neu ermittelt werden." falsch. Wenn sich die Zeit eines Puffervorganges ändert, müssten die Nachfolgenden Vorgänge angepasst werden, nicht die Vorgänger

    ...es sei denn ich steh jetzt völlig auf der Glasfaserleitung :D

    Ach.. wir sind uns einfach einig - die stimmt nicht. Grund: egal. :D

  4. Kann mich mal jemand aufklären wieso ihr bei der 4.9 alle die Nr. 3 habt?

    Man kann doch jeden Ausbildungs- oder Berufsvertrag kündigen wann man will dazu braucht man doch keinen Grund?!

    "Kündigung nach der Probezeit

    Kündigung nur aus einem wichtigen Grund

    Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."

    Dazu noch: "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung musst du als Arbeitnehmer genau schreiben, welche Pflichtverletzung du dem Betrieb vorwirfst. Diese Kündigungsform ist insbesondere dann die Richtige, wenn du einen Ausbildungsplatzwechsel planst. Die fristlose Kündigung erfolgt sofort, ohne Kündigungsfrist."

    Mehr dazu hier.

    Und da es definitiv "nach der Probezeit" ist, weil es heißt "im achten Monat seiner Ausbildung" ist die 3 korrekt. :o

  5. @luna & @larst danke euch beiden =). Ok wie sieht es den mit der Punktevergabe aus, wenn ich jetzt bei so einer Reihenfolge aufgabe eins nur falsch habe....bekomme ich dann nur die Hälfte der Punkte?

    Das wird erst bekannt wenn die "Musterlösung" vorliegt - es KANN sein, dass eine Aufgabe mit Zuordnungen eine Teilbewertung enthält - muss aber nicht.. Wie genau die funktioniert weiss ich leider nicht. Am logischsten wäre es wenn die Anzahl der Zuordnungen durch die Anzahl der Punkte für die Aufgabe geteilt würde und dann eben entsprechend bewerten.. aber wahrscheinlich gibt es einfach nur die halbe Punktzahl wenn was falsch ist.

  6. Bei 1.10? Dsa war doch die aufgabe mit der Prozessorientierung

    Da ist dann definitiv 2 richtig anzukreuzen (also das hat nichts mit Prozessorientierung zu tun) (denn eine Spezialisierung der Mitarbeiter hat damit nix zu tun).

    Steht hier auch noch mal

    DATAFORM - Gesellschaft für Datenverwaltung des Möbelhandels mbH: Prozessoptimierung

    "Welche Aussage passt nicht zur Geschäftsprozessorientierung" - genau die war es. :)

  7. Ne die haben da am Anfang nichts dazu gesagt... Im Brief stand ja sogar drinnen, das man die Handys nicht mitnehmen darf. (LOL ?)

    Aber auch lustig, die Frau von der IHK erzählte uns ein paar Dinge zur Prüfung, sagte dann allen ernstes: Ja die Bücher dürft ihr nicht benutzen. - Ein raunen ging durch den Saal :D

    Wie toll das die Leute selbst keinen Plan haben, es steht ja im Brief drinnen und auf der Prüfung selbst, das wir die Tabellenbücher benutzen dürfen.

    Nicht schlecht. :D Naja meistens haben die "Aufpasser" da ja auch keinen Plan von der Materie.. nächstes mal sind Taschenrechner auch verboten.. ;)

  8. Bei 4.1 war ich mir ziemlich unsicher.. ich meinte mich zu erinnern, dass in irgendeiner ZWP mal eine ähnliche Aufgabe war und da war die richtige Lösung das mit der Anhörung.. deswegen hab ich das genommen..

    Weil der Betriebsrat auf jeden Fall über Kündigungen "informiert" werden muss.. ?!

    1. Treffer bei Google: Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 102 BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam!

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