Wie siehts denn mit der 4.3 aus (abgesehen davon, dass die Nummerierung falsch war)?
Scheinbar soll ja die Antwort "Als schwerbehindert gilt, wer zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist" richtig sein.
Allerdings ist die Formulierung mit Prozent falsch, man spricht vom "Grad der Behinderung". Siehe hierzu auch SGB IX §2 Absatz 2 (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch):
Somit müsste diese Aufgabe ja eigentlich auch von der Bewertung ausgenommen werden.
Gruß