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smiddel

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Beiträge von smiddel

  1. Wie siehts denn mit der 4.3 aus (abgesehen davon, dass die Nummerierung falsch war)?

    Scheinbar soll ja die Antwort "Als schwerbehindert gilt, wer zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist" richtig sein.

    Allerdings ist die Formulierung mit Prozent falsch, man spricht vom "Grad der Behinderung". Siehe hierzu auch SGB IX §2 Absatz 2 (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch):

    (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben

    Somit müsste diese Aufgabe ja eigentlich auch von der Bewertung ausgenommen werden.

    Gruß

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