Juppiedu
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Beiträge von Juppiedu
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hat da jemand eigentlich Infos oder Erfahrungen, in wie fern die Ergebnisse bei der abschliessenden Benotung auch massiv nach unten korrigiert werden, falls was "zu wohlwollend" bewertet wurde?
Sind die Korrektööööre die gleichen Personen wie der Prüfungsausschuss?
mir kommen so manche Punkte etwas spanisch vor.....
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da wäre ich auch nicht abgeneigt....
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GA1 90
GA2 85
WISO 100
Hamburg
joa, geht doch....
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Sofern es sich um eine Falschlieferung handelt kann Sachmangel nicht verkehrt sein. Seit der deutschen Schuldrechtsreform stellen sogenannte "Aliud-Lieferungen" einen Sachmangel nach 434 BGB III dar. Nachzulesen in jedem gängigen BGB Kommentar.
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Falschlieferung dürfte richtig sein, gehört aber eigentlich zu den Sachmängeln nach 434 BGB.
Pflichten: Ware bei Annahmen prüfen (falls große Artikelzahl stichprobenartig) und Mangel unverzüglich dem Verkäufer anzeigen (Rüge)
Rechte:
Minderung falls Ware brauchbar
Auf richtige Lieferung bestehen (Nachlieferung der mangelfreien Ware)
bzw. Beseitigung des Mangels
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Die Lösungen, die ich da oben zusammengefasst aufgelistet habe waren die 99% original Lösungen aus den IHK-Lösungsvorschlägen.
Aber kann natürlich trotzdem Fehler meinerseits enthalten.
Zum einen sind die Löungsbögen der IHK nur "Lösungs-Vorschläge" und keinesfalls als "Gesetz" anzusehen. Nach Aussage einiger Lehrer und Dozenten enthalten die Lösungsvorschläge auch saftige Fehler, rein rechnerische und sinngemäße Fehler. Sie dienen lediglich zur Orientierung für die Prüfer. Da sollte man also nicht allzu viel Gewicht reinlegen.
In der Anwendungsentwicklung z.B. gibt es nahezu bei jeder Aufgabe mehrere richtige Lösungswege, die nach Rom führen, abhängig von der Kreativität der Entwickler. Wie soll es da eine maßgebliche Lösung geben. Es sind nur Vorschläge.
Und nochmals generell zur Vergabe von Punkten und Teilpunkten:
Meines Wissens besteht gerade zwischen der Korrektur von Wiso (die maschinell versucht wird auszuwerten) und GH1 + GH2 generell die Möglichkeit bei längeren Aufgaben Folgefehler und Teilabschnitte anteilhaft zu bewerten. Wenn man also irgendwo einen Dreher am Ende drin hat wird das sicherlich immer noch z.b. 4-6 von 8 geben, wenn der Rest schlüssig und richtig ist.
Bei der Nutzwertanalyse GH2 z.b. ändert die Darstellung der Zahlenwerte in Prozent oder ohne Prozent nichts an folgenden Faktoren:
a) der Relation der Werte und Punkte zueinander
am ermittelten Ergebnis daraus
Voraussetzung hierfür ist aber, dass NICHT bereits eine Zeile beispielhaft vorberechnet wurde. Wenn dort ohne Prozent beispielhaft vorgerechnet wurde ist die Angabe von Prozentwerten dann natürlich ergebnisverzerrend.
Also dürfte es keine Rolle spielen ob man Faktor*Gewichtung oder Faktor%*Gewichtung rechnet.
Ob 3,4 oder 340 dürfte meines Erachtens keine Gewichtung haben. Vielleicht maximal einen von 6 Punkten. Der Rechen-Weg ist richtig (Faktor * Gewichtung) und der ermittelte Anbieter ist richtig.
Hier waren keine % abgebildet, aus dem Grund liegt es nahe einfach zu multiplizieren.
Ich denke die Prüfer sind bei der Korrektur auch keine Unmenschen. Sie sehen schon, ob man irgendwo am Anfang einen Dreher eingebaut hat, der sich dann durch die Aufgabe zieht und sonst aber voll auf der geistigen Höhe ist. Es geht nicht darum, jemanden durchfallen zu lassen oder möglichst wenig Punkte zu vergeben, sondern festzustellen, welches Wissen vorhanden ist. So zumindest ist mein Eindruck.
Wenn man dann nun anstatt Tib TB hingeschrieben hat, ja dann ist das so und gibt vielleicht einen Punkt weniger.
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Irgendwas war mit vier Räumen und 6 Dozenten und max. 50 Schülern und n paar Laptops.
Genau, die 14 Schüler in einem Raum waren Verwirrungstaktik....
Nach Raid Lösung oder Plattenzahl wurde nachher garnicht mehr gefragt, sondern nur nach Nettokapazität. Mir fehlte da irgendwie: entscheiden sie sich für eine Raidlösung und berechnen sie die Kapazität sowie die Plattengröße/anzahl....
Ich hatte irgendwas mit 1,8xx Gib raus nach Zurechnung von 40% Puffer, also 2Tib Speicherlösung... War mir da aber nicht wirklich sicher...
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Fällt Weihnachten gleich pauschal ma aus
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Da bin ich ganz bei dir
Der Zug is abgefahren, zumindest bei mir... Es geht nur noch um sackhaaresbreite an der Vollpleite mit zwei blauen Augen vorbei oder eben Rübe ab... :old
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Ich hab die GH2 leider versägt, das VLan bricht mir den V-Neck
Und bei den anderen Handlungschritten hat sich sicher auch der ein oder andere Fehler eingefuchst ...
So'n Murks, wäre echt schade um die ganze Mühe...
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Achja und zur Wiso nochmal. Klar, man kann nicht vor einer Kündigung geschützt werden, wird aber bei den Folgen unterstützt.
Ist doch bei einem Wegeunfall genauso, davor schützen kann einen keiner, nur die Folgen abfedern.
Auch Pflegebedürftigkeit kann keiner verhindern, jedoch die Folgen abmildern. Also ich finde die IHK sollte da alle drei Antworten werten ^^
Das stimmt wohl, finde ich auch... Der Begriff "Lebensrisiko" ist auch echt schwammig. Meine Entscheidung für wegeunfall und Pflegebedürftigkeit sowie gegen die Antwort "Kündigung" viel nur aufgrund der Tatsache, dass im Falle der eigenen Kündigung keine Sozialleistung erfolgt bzw. eine Kündigung pauschal kein Beinbruch ist, wenn es danach Arbeit gibt. Würde dort unverschuldete "Arbeitslosigkeit" gestanden haben hätte ich mich anders entschieden. Ich dachte mir: is ja ne Arbeitslosenversicherung und keine Kündigungsversicherung.. :beagolisc
Wieder mal ne verdrehte Wortklauberei-Wiso Frage... Wie ich die liebe...
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Oh ja, Alle Deutschen Schüler Trinken Verschiedene Sorten Bier....
Osimodell? Subnetting? Man das hätte ich gekonnt ^^
Bis zum Erbrechen bis hin zur /20 auswendig mit 2.7 Promille.... Und nix war...
Osi.... "Is prüfungsrelevant, is prüfungsrelevant.... Kommt immer" nix war
Cloud computing
virtualisierung
Vpn
Zertifikate und verschlüsselung
Datensicherheit...
Nada die Lumpies
Das riecht schwer nach nem Wechsel der Prüfungs-Standarte... Einfach mal alles anders machen...
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Da hast du Recht Wenn gleich der Herzinfarkt folgt in jedem Fall
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Sozialbeiträge schützen gegen Wegeunfall (BERUFSGENOSSENSCHAFT, zahlt zwar der AG, sind aber Sozialbeiträge) und Pflegebedürftigkeit (PV)... Kündigung ist kein "Lebensrisiko".... Du kannst ja auch selbst kündigen wollen... Zumindest habe ich das so verstanden :beagolisc
Es hätte dann heißen müssen "arbeitgeberseitige Kündigung" meiner Meinung nach... Dann wäre es ein Lebensrisiko
Und die Frage war *******e formuliert.... Lebensrisiko.... Watt datt denn?
Ich glaube mittlerweile GH1 UND GH2 sind eher "geht so" gelaufen
Morgen gleich Bier kaufen für beide
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Punkte bzw. % Note
92-100 sehr gut (1)
81-91 gut (2)
67-80 befriedigend (3)
50-66 ausreichend (4)
30-49 mangelhaft (5)
0-29 ungenügend (6)
Unter 30 gibt es kein Ausgleichen mehr.... Uli's Notenrechner erklärt das aber
Aber nicht zu lange auf der Seite bleiben.. Wenn hier 55 und da 40, dann.... Macht nur den Schädel matschig
Aber theoretisch sind zwei 5er a 45 Punkte möglich, wenn man Wiso gescort hat...
GH1 und GH2 zählt zweifach, Wiso einfach... Unterm Strich müssen es dann 250 sein... Wären dann glatte 50 Punkte
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Bei der Wiso hab ich im übrigen bei der ersten Aufgabe nur b, als Primären Sektor und alles andere ist tertiärer Sektor. Es wird ja nicht wirklich etwas verarbeitet sondern nur PCs zusammengestellt oder Software programmiert.
Wo ich auch lange überlegt habe war das mit den ebooks. Aber es konnte eigentlich nur die Fusion mit dem Hardwarehersteller sein, da ein Zusammenschluss mit einem ebook Softwareladen ja eher vertikale Konzentration wäre, also nachgelagert Teile blablabla.
Weiss eigentlich jemand was passiert wenn man in der GA1 ne 5 hat? Heute wollte mir jemand erzählen dass man das mit den anderen Noten ausgleichen könnte, halt ich allerdings für ein Gerücht ^^
Wiso stimme ich zu, die ebook frage war *******e formuliert. "Fusion mit einem Hersteller, der andere Geräte herstellt" Was der herstellt weiß keiner
Hab ich aber auch.
Und bei den Sektoren habe ich auch 3 1 3 3 3.... Ich halte die Produktion von Software auch nicht für sekundär.... Ob das die Kammer auch so sieht bleibt abzuwarten
Gib mal IT NOTENRECHNER bei Google ein. Da kannste das sehen, dass man sogar mit zwei 5en bestehen kann, wenn man sie ausgleicht..
Aber nix darf unter 30 sein, dann is Sense.
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Das kann ich nicht mehr sagen..... Wenn sie dastanden verlässt mich entweder mein Gedächtnis oder ich habs vielleicht falsch... Aber irgendwas wird da bei mir gestanden haben, sonst hätte ich keine kritischen Pfade
Insgesamt habe ich aber ein echt bescheidenes Gefühl...
Wiso zählt nicht wirklich, wobei das respektabel ist... Bei den anderen wäre ich froh durchzukommen...
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Die Gesamttage waren ja schon eingetragen am Ende, oder nicht?
Im Grunde waren ja alle Knoten schon da, nur die Zeiten berechnen...
Ein kritischer Pfad oben rum, der andere untenrum... Höflicherweise stand in der Aufgabenstellung "geben sie die kritischen Pfade an"
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Dann wars bei GH2
1 und 2 kaufmännisches Bla Bla
3 Vlan und VPN
4 Projekt und Netzplan
5 SQL
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Erinnert sich wer an die GH1 IT-Systemkaufmann Winter 2014-2015???
1. war Videokonferenz bla bla
2. auch Bla Bla Rechtsfolgen und Co?
3. Datenbank? Is geflogen
4. fertiger Netzplan und Fragen, oder vertue ich mich da?
5. war n EPK komplett mit Fragen
Leider erinnere ich das nicht mehr....
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Tja, wenn ich jetzt noch die Fragen dazu wüsste
Die wirtschaftlichkeit stimmt im vorigen Beitrag.... Firma 2 mit 1,5
Ansonsten gabs noch die drei Gesellschaftsformen AG (wird an der Börse gehandelt), GmbH muss Gesellschafter eintragen, KG haftet nur einer unbeschränkt
Europass is das europäisch einheitliche Formular
Arbeitszeugnis und Lohnsteuerbescheid aushändigen nach Verlassen der Firma
Solidaritätsprinzip wenn die Kids mit versichert sind
Konkurrierende Ziele: Betriebsrente einführen und Sozialbeiträge senken
Lebensrisiken, die abgedeckt sind: Wegeunfall und Pflegebedürtigkeit
Wann wird GmbH rechtskräftig: Eintrag ins Handelsregister
sozialversicherungsbeiträge, die richtig dargestellt sind: BG zu 100% AG anteile
Weltweite Arbeitsteilung führt zu grossem Warentransport global
Uneingeschränkte Einsicht in die Persoakte
Pflichtverletzung beim Arbeiten nebenher in der gleichen Branche
Befristeter Vertrag muss nicht gekündigt werden und darf verlängert werden
Was darf ohne Zustimmung gemacht werden: Handelsprovisionen kürzen
Der Kerl mit Zwillingen hat besonderen Kündigungsschutz (nicht weil er in Elternzeit is)... Aber es is der gleiche typ:)
AGG: alles unkenntlich machen und nur die Qualifikationen beurteilen
Azubi hat Rechts auf Alg1 da Beiträge bezahlt
JAV sind 21
Vertrag wird zwischen Schulz KG und Dingens GmbH geschlossen, egal wie die unterschreiben
Mehr fällt mir nicht ein....
GH1 war ok, GH2 für einen ITSK wie mich eher geht so...
Beim VLan hats mich verlassen aus Zeit-Gründen...
1. und 2. Handlungsschritt GH2 war bla und bisl rechnen, 3.HS war Netzplan mit 2 kritischen Pfaden und Fragen 4. die VLan Attacke... 5. SQL gleich geflogen oder war 3 und 4 andersrum?
Prüfungsergebnisse Winter 2014/15
in IHK-Prüfung allgemein
Geschrieben
So, mündliche auch geschafft...
Ich wünsche eich viel Erfolg.