ich bin derzeit ziemlich im Lernen für meine Zwischen- und Abschlussprüfung vertieft, da beides durch mehr oder minder glückliche Zufälle direkt aufeinander folgen. Jetzt bin ich derzeit dabei, mich durch eine Zwischenprüfung aus dem Frühjahr 2004 zu ackern und hänge, wie es bei mir eben so ist, an dem Teil, der sich mit Wirtschafts- und Sozialkunde beschäftigt. Die Frage lautet wie folgt:
Zitat
Der 19-jährige Auszubildende Klaus Unlustig hat eine Reihe von Beschwerden vorgelegt. Er ist der Meinung, dass in seinem Falle in den letzten Monaten mehrfach gegen gesetzliche Regelungen verstoßen worden ist.
Kennzeichnen Sie, in welchem Fall ein Verstoß von Seiten des Betriebes gegen gesetzliche Regelungen vorliegt!
Ich lasse mal die ganzen Fälle weg, um einen bestimmten besser hervorzuheben:
Zitat
Der Ausbilder von Klaus Unlustig verlangt, dass dieser einen zweiwöchigen Fortbildungslehrgang in der 200km entfernten Zentrale besuchen soll. Dies hält Klaus Unlustig für unzumutbar, weil er dann nicht am Fußballtraining teilnehmen kann.
Ist das tatsächlich nicht rechtswidrig? Ich hätte es bombensicher angekreuzt, mal vom Grund des Azubis abgesehen. Darf mein Chef mich wirklich auf eine Fortbildung schicken, die so viel meiner Freizeit nimmt, ohne mein Einverständnis? Bräuchte da mal schnelle Aufklärung, weil ich meine, es anders gelernt zu haben, die entsprechende Stelle in meinen Unterlagen jedoch momentan nicht finde.
Oder wäre es sogar möglich, dass diese Regelung lediglich veraltet ist und über die 13 Jahre geändert wurde?
Danke im Vorraus, LG und Sorry, falls so eine Frage bereits existiert
2-wöchige Fortbildung - Gehorsamspflicht?
in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Geschrieben
Hallöchen,
ich bin derzeit ziemlich im Lernen für meine Zwischen- und Abschlussprüfung vertieft, da beides durch mehr oder minder glückliche Zufälle direkt aufeinander folgen. Jetzt bin ich derzeit dabei, mich durch eine Zwischenprüfung aus dem Frühjahr 2004 zu ackern und hänge, wie es bei mir eben so ist, an dem Teil, der sich mit Wirtschafts- und Sozialkunde beschäftigt. Die Frage lautet wie folgt:
Ich lasse mal die ganzen Fälle weg, um einen bestimmten besser hervorzuheben:
Ist das tatsächlich nicht rechtswidrig? Ich hätte es bombensicher angekreuzt, mal vom Grund des Azubis abgesehen. Darf mein Chef mich wirklich auf eine Fortbildung schicken, die so viel meiner Freizeit nimmt, ohne mein Einverständnis? Bräuchte da mal schnelle Aufklärung, weil ich meine, es anders gelernt zu haben, die entsprechende Stelle in meinen Unterlagen jedoch momentan nicht finde.
Oder wäre es sogar möglich, dass diese Regelung lediglich veraltet ist und über die 13 Jahre geändert wurde?
Danke im Vorraus, LG und Sorry, falls so eine Frage bereits existiert
Max