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Freistellung einen Tag vor Mündl. Prüfung?


Moroccn

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Sie muss dich nur zur Prüfung freistellen, sprich am Tag der Prüfung. Ein Tag davor musst du normal Arbeiten. Da deinem Chef/Ausbilder aber evtl. etwas daran liegt, dass du die Prüfung bestehst, können die dich Freistellen oder du kannst Urlaub nehmen und dich noch einmal vorbereiten/ausruhen/entspannen;)

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BBiG § 15, Satz 1: "Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen."

Nur für die Teilnahme an Prüfungen. Extremfall: Prüfung erst um 16.00, könnte ergeben, dass du vorher noch arbeiten darfst.

Weitergehende Regelungen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz zu finden, das bezieht sich aber nur auf Jugendliche unter 18 Jahren.

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