Veröffentlicht 11. November 200717 j Hallo, gesetz den Fall, man besteht die AP am 20.11 nicht, findet die mündliche Prüfung und die Präsentation der Projektarbeit dann trotzdem Ende Januar Anfang Februar statt? Oder ist eine bestandene schriftliche Prüfung Voraussetzung für die Mündliche?
11. November 200717 j Und weitergefragt, falls ich trotz nicht bestandener AP die mündliche/Präsentation Anfang des Jahres angehen und darf und bestehe, bin ich dann bei bestandener Wiederholungsabschlussprüfung im Mai mit der Ausbildung fertig?
12. November 200717 j gesetz den Fall, man besteht die AP am 20.11 nicht, findet die mündliche Prüfung und die Präsentation der Projektarbeit dann trotzdem Ende Januar Anfang Februar statt? Ja. Oder ist eine bestandene schriftliche Prüfung Voraussetzung für die Mündliche? Nein. Und weitergefragt, falls ich trotz nicht bestandener AP die mündliche/Präsentation Anfang des Jahres angehen und darf und bestehe, bin ich dann bei bestandener Wiederholungsabschlussprüfung im Mai mit der Ausbildung fertig? Ja. bimei
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