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BAB und Kindergeld

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo liebe Leute,

ich habe da mal eine finanzfrage: und zwar erstmal die aktuelle Situation:

Lohn: 530 € netto

kindergeld: 154 €

BAB: 212 €

ich bin im zweiten Lehrjahr Azubi zum Informatikkaufmann.

Nun hat mich die Kindergeldstelle angeschrieben, das ich nächstes Jahr zuviel verdiehne und sie somit die Kindergeldzahlung einstellen. Ich muss im Januar neues BAB beantragen, da der 18 monatige Beantratungszeitraum für meinen alten Antrag abgelaufen ist. An der finanziellen Situation meiner Eltern hat sich nix geändert, ich habe also immernoch Anspruch auf BAB.

Nun meine Frage: Ist es möglich, das sich die Summe und Höhe des BAB ändert, weil das Kindergeld mir nichtmehr gezahlt wird? Oder hängen diese beiden Faktoren nichtmehr zusammen?

Ich werde ab August 580 € Netto Ausbildungsgehalt bekommen, da ich dann im 3. LJ bin.

Wie sieht die Situation für mich dann aus?

Hi, mach dich doch mal schlau und schau mal nach, wo die Einkommensgrenze beim Kindergeld liegt. Ich meine, die liegt bei ca. 7500 €, bin mir aber nicht sicher. Bei deinem Gehalt, liegst du da noch drunter. Ob da allerdings das BAB miteingerechnet wird, kann ich dir nicht sagen.

Ob diese beiden Faktoren so zusammenhängen weiß ich nicht genau. Ich kann dir nur sagen, das bei meinem BAB Bescheid, ein Schreiben für die Familienkasse mit dabei war, welches ich dort abgeben musste.

Ruf einfach mal bei deinem zustäöndigen Arbeitsamt bzw. BAB Stelle an unf frag.

Aber Respekt, du verdienst fast 200 Euro mehr als ich, und kriegst auch noch mehr BAB.

Gruß Alex

Wenn du eine eigene Wohnung hast (davon gehe ich mal aus...) dann kannst du die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen. Wenn du das machst, verringert sich dein Jahresgehalt um die jährlichen Ausgaben für die Miete (und Nebenkosten) und somit solltest du wieder unter die Grenze fallen.

Wenn du eine eigene Wohnung hast (davon gehe ich mal aus...) dann kannst du die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen. Wenn du das machst, verringert sich dein Jahresgehalt um die jährlichen Ausgaben für die Miete (und Nebenkosten) und somit solltest du wieder unter die Grenze fallen.

Ich denke nicht, dass er mit 530€ Netto schon Steuern zahlt.:floet:

Und somit kann er auch keine Werbungskosten geltend machen!

Kann er doch!

Habe ich auch gemacht, daher bin ich selbst meine Quelle :) Schau doch mal auf den Kindergeldantrag. Da ist ein großes Feld und das heißt "WERBUNGSKOSTEN". Ergo kann die Wohnung abgezogen werden.

Erst aufs Formular schauen, dann...

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