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Ausbildungsende - Tipps


aLeXL

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich bräuchte mal ein paar Ratschläge von euch.

Mal angenommen meine Ausbildung geht bald zu Ende und ich will danach noch auf die Schule gehen um Fachabi zu machen bzw zu studieren.

Bekomme ich dann immer noch Kindergeld?

Muss ich mich nun auch 3 Monate vor Ausbildungsende Arbeitslos melden, dann bekomme ich auch arbeitslosengeld, muss regelmäßig zum amt, irgend welche hiwi jobs annehmen usw.. ? Oder soll ich ihnen gleich sagen, dass ich wieder zur Schule gehen will, bekomme ich dann auch während der Schule/Studium Arbeitslosengeld oder so etwas?

Oder kann ich mich auch einfach garnicht arbeitslos melden und einfach nach der Ausbildung paar Wochen/Monate später dann zur schule gehn / studieren?

Bzw. bezahlt das Amt mir überhaupt irgend etwas, wenn ich daheim wohne und wir ein eigenes Haus und genügend Geld haben?

Achja, bin 21 Jahre am Ausbildungsende alt. Zivi/Bund ist erledigt.

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Normalerweise meldet sich das Amt ganz von selbst bei dir, sobald es richtung Sommer geht. Dann verlangt es sich ja wieder neue Lohnzettel, damit es ausrechnen kann, ob du überhaupt noch Kindergeld bekommen kannst.

Sobald du denen die Anmeldung von der Schule zuschickst, sind sie verpflichtet, dir weiterhin Kindergeld auszuzahlen, solange du unter einer bestimmten Altersgenze liegst (die ich aber grade nicht genau weiß O.o)

Und warum willst du dich arbeitslos melden? Ausbildungsende und Beginn der Schule gehen doch praktisch nahtlos ineinander über. Übrigens: Wenn du dich mit 21 Jahren arbeitslos meldest, bekommst du KEIN Kindergeld mehr - damit würdest du dir nur selbst ins Knie schießen :rolleyes:

Für weitere Infos guck mal hier: Familien-Wegweiser - Stichwortverzeichnis - Kindergeld

Bzw. bezahlt das Amt mir überhaupt irgend etwas, wenn ich daheim wohne und wir ein eigenes Haus und genügend Geld haben?

Meines Wissens nach spielt der Verdienst der Eltern keine Rolle beim Kindergeld. Anders ist es beim Bafög - da musst du alle erdenklichen Lohnnachweise deiner Eltern und die Größe deines Sparbuchs zeigen!

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Zum Kindergeld: das gab es nach der alten Regelung bis zum 27. Lebensjahr, nach der Neuregelung nur noch bis zum 25. Lebensjahr, für Jahgänge 81 bis 83 gibt es Übergangsregelungen.

D. h. mit 21 bekommt man in jedem Fall noch Kindergeld (abgesehen von Sonderfällen, in denen das Kind nun mehr als 7.xxx tausend Euro pro Jahr verdient, die genaue Grenze, ob es nun 7.500 oder 7.800 oder was auch immer ist hab ich gerade nicht zur Hand.)

Nachdem Du ja schonmal gerarbeitet hast (Ausbildung ist "Arbeit" im Sinne der Sozialversicherung, da Du ja Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast): du kannst dich in der Übergangszeit zwischen Schulende und Beginn des Studiums oder zwischen Ausbildungsende-/Abbruch und Beginn des Studiums arbeitslos melden. Für diesen Zeitraum bekommst Du dann A. Geld, ist auf jeden Fall zu empfehlen, auch wenn da keine riesigen Beträge herausspringen.

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Meine Infomationen dazu (um sichere Aussagen zu haben bei den Ämtern informieren):

Du kannst für die Schule auch schon Bafög beantragen (kann sein das es bei der Schule anders heiß, bin mir nicht ganz sicher).

Das Problem ist dann allerdings das diese Zeit dir auf deine max. Bafög-Zeit angerechnet wird und daher vielleicht im Studium kurz vor dem Ende plötzlich kein Bafög mehr gezahlt wird.

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  • 4 Monate später...

früher durfte man afaik 12.500DM hinzuverdienen, oberhalb dieser Grenze gab es kein Kindergeld mehr. Meine auch, das war mal auf 15.000DM/7500Euro angehoben worden, irgendsowas klingelt da aus Studienzeiten noch.

Theoretisch konnte man sogar bis zum 28. Lebensjahr inkl. Kindergeld bekommen, sofern man sein Jahr Bund/Zivi absolviert hat. Das waren ja früher noch 13 Monate, insofern ja auch ok.

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