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Anrecht auf Arbeitszeugnis?


Selber-Wolf

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Nein, gesetzlich hat man Anspruch auf ein Zeugnis nur beim Enden des Arbeitsverhältnisses.

Für ein Zwischenzeugnis gibt es keine gesetzliche Regelung. Die aktuelle rechtsprechung gibt einer Ausstellung eines Zwischenzeugnisses dann recht, wenn sich im Arbeitsverhältnis wesentlich etwas ändert (Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz, Betriebsänderungen, neue Vorgesetzte etc.).

Jede Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ausser der Reihe ist ansonsten "Gutwill" des Arbeitgebers.

Frag halt einfach, ob sie Dir eins ausstellen.

bimei

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Nein, gesetzlich hat man Anspruch auf ein Zeugnis nur beim Enden des Arbeitsverhältnisses.

Für ein Zwischenzeugnis gibt es keine gesetzliche Regelung. Die aktuelle rechtsprechung gibt einer Ausstellung eines Zwischenzeugnisses dann recht, wenn sich im Arbeitsverhältnis wesentlich etwas ändert (Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz, Betriebsänderungen, neue Vorgesetzte etc.).

Jede Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ausser der Reihe ist ansonsten "Gutwill" des Arbeitgebers.

Frag halt einfach, ob sie Dir eins ausstellen.

bimei

noch so als nachtrag:

Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92

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