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Rechtsfrage - Kaufvertrag


-=tacmot

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Hallo Leute ...ich hab da mal ne Frage und hoffe das sich hier jemand findet der sich mit der Thematik auskennt.

Sachlage:

Ich habe mir vor ein paar Tagen eine neue Sitzbank für meine Essgruppe in einem Möbelhaus gekauft. Nun ist diese Sitzbank nach zusammenbau bei normaler Benutzung gebrochen. Nein, ich wiege keine 250 kg ;) Ich habe die Bank, welche eigentlich für 2 Personen bestimmt ist, allein benutzt und da machte es *knack* und die unter der Sitzfläche verlaufende Holzleiste ist gebrochen.

Das Möbelhaus habe sich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und warte auf eine Entscheidung ob ich ein Ersatzteil bekomme oder eine neue Bank.

Beide Lösungen sind aber nicht in meinem Interesse. Ein Ersatzteil kan ich eh nicht verbauen, da die Bank verleimt ist und ohen größere Beschädigung nicht zerlegt werden kann. Und eine neue Bank möchte ich auch nicht, da ich befürchte das die Bank einfach generell nicht stabil genug ist.

Jetzt meine Frage:

Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückfordern?

Noch liege ich im 14tägigen Rückgaberecht. Falls dies auch für Möbel gilt. Allerdings habe ich die Bank ja bereits zusammengebaut und sie weißt nun einen Defekt auf.

Wäre nett wenn mir dazu jemand Infos geben könnte.

Danke Euch

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Also zum Einen lässt das vermuten, dass die Ware schon vor dem Kauf einen Mängel aufwies. Von daher ist der Verkäufer in der Nachweispflicht.

Soweit ich weiß hat er nun die Möglichkeit, die Fehler zu beseitigen oder dir ein neues Produkt zu liefern.

Das gilt jetzt mal generell, ohne das mit dem Rückgaberecht.

Zum Anderen hast du theoretisch ein Umtauschrecht von 2 Wochen.

Das gilt aber z.b. auch nicht, wenn du einen Roller beim Real kaufst.

Wie es bei Möbeln ist, weiß ich nicht genau.

Zumindest bei meiner Couch hätte ich kein Rückgaberecht, da dies ja eine Kundenanfertigung ist, da man sich ja die farbe raus sucht und die dann produziert wird.

Was du jetzt für eine Couch hast, weiß ich nicht.

Ich würde mir nochmal die AGB des Verkäufers durchlesen, was dort dazu drin steht.

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Servus,

das 14-tägige Rückgaberecht ist ein Angebot eines Herstellers oder eines Verkäufers, keine gesetzliche Vorgabe. Die gibt es nur bei Verträgen, die z.B. per Telefon oder Internet abgeschlossen wurden.

In Deinem Fall musst Du dem Verkäufer bzw. Hersteller die Möglichkeit einräumen, den Schaden zu beheben oder Ersatz zu beschaffen. Erst bei mehrmaligem, erfolglosen, Versuch (2 oder 3 Mal) hast Du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Ich kann Dir jetzt keine Paragraphen dazu geben, aber such mal nach Gesetzen zu Kaufverträgen, dann hast Du rechtliche Sicherheit.

Peter

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