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Ausbildungende - Neuanstellung

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich werde meine Ausbildung "hoffentlich" am 07.07. mit bestehen der mündlichen Prüfung beenden können. Ich kann jedoch erst am 01.08.2000 meine neue Arbeitsstelle antreten.

Weiß jemand von Euch, ob ich mich für die drei Wochen "Leerlauf" zwischen dem 07.07. und 01.08. arbeitslos melden muß??? und wenn ich das nicht tue, wie sieht es dann mit dem Versicheurngsschutz während des Zeitraums aus?

watch

Hi Watch,

Du solltest Dich in jedem Fall sofort nach Beendigung Deiner Ausbildungsstelle beim Arbeitsamt melden.

Und mit sofort meine ich den selben Tag, an dem Deine Ausbildung endet (bei Dir der 7.7.)

Solltest Du nämlich irgendwelche Ansprüche beim AA geltend machen können, werden diese genau ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt.

Zum Beispiel: Wenn das Arbeitsamt eine Umschulung von 24 Monaten finanziert (d.h. sowohl Maßnahmekosten als auch den Unterhalt finanziert) und die Maßnahme endet am fünfzehnten eines Monats, musst Du Dich am selben Tag melden. Nur dann kommst Du in den Genuß einer Anschlussunterhaltsfinanzierung.

Wenn Du allerdings erstmal ein paar Tage feiern gehst, kannst Du Deinen Anspruch für den Zeitpunkt, indem Du Dich nicht gemeldet hast, vergessen.

So wie ich die Sache sehe, stehen Dir für den Zeitpunkt bis zur Arbeitsaufnahme auf jeden Fall Bezüge vom AA zu.

Kümmere Dich rechtzeitig darum!

Beste Grüße

StefanE

Hallo Watch,

du solltest Dich so oder so Arbeitslos melden, erstens wegen der von Stefan genannten Gründe, und zweitens hast Du anspruch auf Arbeitslosebgeld, wenn Du eine Ausbildung hinter dir hast, während der Du ja auch Arbeitslosenversicherung gezahlt hast.

Das Geld steht dir zu, also warum 3 Wochen ohne Geld?

MfG

Grischna

Archiv

Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.

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