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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Da ich Mittwoch vorraussichtlich fertig mit meiner Ausbildung bin, haben sich 2 Fragen ergeben:

1. Arbeitszeugnis:

Im BBIG steh folgendes:

§ 16

Zeugnis

(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei

Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische

Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende

die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt,

so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin

das Zeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über

Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie

über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten,

Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.

Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben

Das heisst IMHO, dass ich ein Ausbildungszeugnis bekommen muss, allerdings kein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wie hier öfter geschrieben wird. Oder doch und wenn ja, wo steht das? Muss meine Perso nämlich vom Gegenteil überzeugen, falls es denn richtig ist, die stellen sich sehr stur.

2. Weiterbeschäftigung

Mein Ausbildungsbetrieb hat mir angeboten für weitere 6 Wochen zu bleiben, um die Zeit bis zu meinem Schulbesuch zu überbrücken. Allerdings höchstens auf Basis eines Vertrags einer "Studentischen Aushilfe" für 400,- für Vollzeit 39h/Woche! Dass das komplette S******* ist weiss ich auch, aber hätte ich theoretisch nach diesen 6 Wochen doch einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis überhaupt soviel mehr wert, als ein Ausbildungszeugnis, wenn ich mich bewerbe? Weil alternativ würde ich auch, wie in der kommenden Zeit als Schüler, locker 400,- für 2 Wochenenden bekommen und ich möchte nur, wenn es wirklich einen Vorteil bringt für 400,- Vollzeit in einem doch recht anspruchsvollen Job arbeiten.

Vieleicht fällt ja jemandem etwas dazu ein.

was versprichst du dir denn von dem Arbeitszeugnis?

Die müssen dir ein Ausbildungszeugnis ausstellen.

AUsbildungszeugnis = qualifiziertes Arbeitszeugnis für Azubis, da kein arbeitsvertrag geschlossen wurde.

du warst in einem Ausbildungsverhältnis, nicht in einem Arbeitsverhältnis

wenn du für 400€ 39h/woche arbeiten willst, mach es, ansonsten lass es.

als posivtives hättest du 2 monate arbeitserfahrung. aber für 400€ oO

Bearbeitet von tTt

Tatsache ist, dass DU darüber entscheiden kannst, ob du ein quaifiziertes Zeugnis willst oder eine Arbeitsbescheinigung. Es ist auf jeden Fall ratsam. das qualifizierte Zeugnis zu verlangen, da sich sonst wohl jeder denkt, dass du das nicht getan hast, weil da etwas Schlimmes drin gestanden hätte...

Bei deinem Zitat aus dem BBIG fehlt leider der letzte (und entscheidende) Halbesatz:

...Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und

Leistung aufzunehmen.

wie wärs mit andrer arbeit suchen? kannst dich doch schon lange bewerben, zeugnis kannste nachreichen wenn de bestanden hast.

ansonsten sind die 400 euro ma mehr als arbeitslosengeld, weil da bekommste nur 60 oder 70 % vom letzten azubigehalt...

wie wärs mit andrer arbeit suchen? kannst dich doch schon lange bewerben, zeugnis kannste nachreichen wenn de bestanden hast.

ansonsten sind die 400 euro ma mehr als arbeitslosengeld, weil da bekommste nur 60 oder 70 % vom letzten azubigehalt...

Arbeit habe ich mehr als genug ^^ Mir ging es nur darum, ob mir die 6 Wochen die Möglichkeit zu einem "richtigen" Arbeitszeugnis geben, das hat Reinhold aber geklärt, danke!

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