Veröffentlicht 19. September 200817 j Hallo miteinander! Ich kleiner Azubi muss nur noch die Projektdokumentation nochmal abändern für mein 2. Versuch. Jetzt kam natürlich der Brief zum Nichtbestehen der Prüfung. Da stehen die Ergebnisse drin und die Teile ganz unten die man bestanden hat. Jetz steht darüber folgender Satz der mich ins rätseln bringt: "Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Gemäß der Prüfungsordnung besteht die Möglichkeit, bei Wiederholung der Prüfung innerhalb von zwei Jahren von nachstehend genannten - bereits bestandenen Prüfungsfächern bzw. einem Prüfungsteil - bei Vorliegen der in den $$ 21 und 24 dre Prüfungsordnung geregelten Vorraussetzungen auf Antrag befreit zu werden" Das heisst für mich ich soll ein Antrag stellen, dass ich die bestandenen Prüfungsfächer, wie sie im brief stehen nicht mehr wiederholen will. Die IHK am Telefon meinte, was auch logischer ist, dass ich einen Antrag stellen kann, wenn ich was wiederholen möchte von den bestandenen. So steht es aber net da (siehe oben). Bitte um kleine hilfe ;-) danke im Voraus
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