26. November 200816 j ganz sicher?... Die Lohnsteuerkarte muss man immer abgeben, der AG muss ja da alles vermerken! Zumindestens soweit ich richtig informiert bin!
26. November 200816 j ja klar da haste schon recht...nur geht das berufsbildungsgesetz über die berufsbildung und nicht über Lohnsteuer^^...ach ka lass mer uns überraschen
26. November 200816 j kann mir mal einer mit sicherheit beantwortet ob es teilpunkte gibt: d.h. man soll 3 Dinge ankreuzen und kreuzt 2 richtig und eins falsch an. Für die Aufgabe gibt es 6 Punkte. Bekommt man dann 4 Punkte oder 0 Punkte. Bitte nur antworten wer die Frage mit Sicherheit beantworten kann. Habe nämlich schon viel gesucht und immer andere Meinungen gelesen.
26. November 200816 j Wenn es nur eine Antwort gibt, dann gibt es keine Teilpunkte! Bei mehreren Antworten schon, logisch!
26. November 200816 j Moin, berichtsheft, sicherheitskleidung, lohnsteuerkarte (2-3-5)Ich habe: - Berichtsheft - Sicherheitskleidung - Rahmenlehrplan Die Lohnsteuerkarte gehört glaube ich nicht zum Berufsbildungsgesetz. Außerdem musst du die gar nicht abgeben. Du kannst dem Staat auch Steuerklasse 6 schenken. MfG
26. November 200816 j 18. Was kann durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden? Mindesturlaubsansprüche vs Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells Hab ich das Arbeitszeitmodell genommen. Mindesturlaubsansprüche habe ich so verstanden, dass der Betrieb unter die gesetzliche Regelung gehen könnte - was meiner Meinung nach ausgeschlossen ist.
26. November 200816 j Moin, Ich habe: - Berichtsheft - Sicherheitskleidung - Rahmenlehrplan Die Lohnsteuerkarte gehört glaube ich nicht zum Berufsbildungsgesetz. Außerdem musst du die gar nicht abgeben. Du kannst dem Staat auch Steuerklasse 6 schenken. MfG meine Meinung Stefan hab ich auch...^^
26. November 200816 j meine Meinung Stefan hab ich auch...^^ Aber der Rahmenlehrplan betrifft doch nicht den Azubi oder? Ich habe Lohnsteuerkarte
26. November 200816 j ja eigentlich net..aber is logischer als lohnsteuer^^...such mal in goggel BBiG da kannst dir des komplette BBiG als pdf runterladen und such dann mal mit der suchfunktion nach Lohnsteuerkarte^^...da findest nix...daraus folgt...lohnsteuerkarte is falsch...wohingegen du wenn du nach ausbildungsrahmenplan suchst mindestens 3 einträge findest...die stehn zwar auch net genau im zusammenhang mit den pflichten...aber von daher is der rahmenplan logischer^^
26. November 200816 j Die Rahmenlehrpläne sind Ländersache. Der Azubi hat damit garnix zu tun! Ist meine Meinung! Ich halte Lohnsteuerkarte für logischer...aber was war heute schon logisch?
26. November 200816 j Aber der Rahmenlehrplan betrifft doch nicht den Azubi oder? Ich habe LohnsteuerkarteNaja, aber es ist im Verhältnis noch einigermaßen logisch, denn der Rahmenlehrplan zeigt ja das auf, was du in deiner Ausbildung lernen sollst. Und wie weit du zu welchem Zeitpunkt mit deiner Ausbildung schon bist, solltest du dir halt im Verlauf deiner Ausbildung immer mal zwischendurch anschauen, ...
26. November 200816 j berichtsheft, sicherheitskleidung, lohnsteuerkarte (2-3-5) So ist es richtig, zwar muss man die Lohnsteuerkarte nicht unbedingt abgeben (Steuerklasse 6), aber in den IHK Prüfungen wurde dieses immer als richtig angesehen. Deshalb ist es wie Ruuudi oben geschrieben hat. MfG
26. November 200816 j Hallo, hier mal meine Antworten 1) 4,3,2,1,3 2) 09,04,10,08,03 3) 50,00 ; 250.000 ; 400 4) 4 5) 5 6a) 2,4 6b) 1,5 7) 3,5,6,1 8) 3,4,5 9) 2,3,5 10) 1,5 11) 2,3,5 12) 5 13) 4,5 14) 1,4,6 15) 06,04,08,05,09,03 16) 2,3,6 17) 3 18) 4 19) 3,4 20) 2,4 21) 1,2,3 22) 3 Das waren meine Antworten, etwas auszusetzen?
26. November 200816 j ja ok aber dann sollte die ihk erstmal des BBiG lesen da steht rein gar nix von Lohnsteuerkarte drin...versteh net warum sie ne frage stelln obwohl des gar net im bbig steht...naja...mer sehns ja dann mei 80 hab ich auf jeden
26. November 200816 j ich versteh gar nicht, wo das problem liegt. habt ihr in eurer ausbildung je mal was mit dem rahmenlehrplan zu tun gehabt? bzw. musstet ihr ihn gestalten??? von daher ist es doch logisch, dass die "lohnsteurkarte" hören wollten zumal es ja eigentlich eure pflicht ist, die abzugeben. ansonsten klasse 6. Bearbeitet 26. November 200816 j von Ruuudi
26. November 200816 j ich versteh gar nicht, wo das problem liegt. habt ihr in eurer ausbildung je mal was mit dem rahmenlehrplan zu tun gehabt? bzw. musstet ihr ihn gestalten??? von daher ist es doch logisch, dass die "lohnsteurkarte" hören wollten zumal es ja eigentlich eure pflicht ist, die abzugeben. ansonsten klasse 6. nicht gestaltet..in der aufgabe steht Ausbildungsrahmenplan kontrollieren...also so das wir als Auszubildende wissen was wir alles können müssen, was wir schon gelernt ham, was noch alles dran kommt und dem entsprechend mit unserem Ausbilder sprechen können aber im prinzip is es mir wurscht...mit 80 kann ich leben kurze info noch...im BBiG steht rein gar nix von ner Lohnsteuerkarte...von daher müsste es rein von der Aufgabenstellung falsch sein da ja in der Aufgabenstellung steht man soll die Pflichten eines Auszubildenden laut BBiG angeben^^ (unter google bbig eingeben, bbig als pdf runterladen, --> mit suchenfunktion nach lohnsteuer suchen...ergebnis: kein eintrag ) nur so nebenbei...wir sehn ja was rauskommt..und 80 prozent sind find ich völlig in ordnung oder?
27. November 200816 j Im BBiG findet sich aber auch nirgens der Satz, dass der Rahmenplan kontrolliert werden muss. Von daher macht Lohnsteuerkarte (für mich) ebenfalls mehr Sinn.
27. November 200816 j Lohnsteuerkarte is richtig...war zumindest in den alten Prüfungen. Der Ausbildungsrahmenplan ist in der Ausbildungsordnung vorgegeben (wenn ich mich richtig erinnere), und muss vom Ausbilder umgesetzt werden, da hat man als Azubi nix mit zu tun(man kann nur reingucken, wenn man Lust hat sich das durchzulesen ).
27. November 200816 j Lohnsteuerkarte is richtig...war zumindest in den alten Prüfungen. Der Ausbildungsrahmenplan ist in der Ausbildungsordnung vorgegeben (wenn ich mich richtig erinnere), und muss vom Ausbilder umgesetzt werden, da hat man als Azubi nix mit zu tun(man kann nur reingucken, wenn man Lust hat sich das durchzulesen ). JA, das ist definitv so und in den letzten Prüfungen war auch immer "Steuerkarte abgeben" richtig. Rahmenlehrplan ist unsinn
27. November 200816 j Hier mal meine Lösung 01.) 4,3,2,1,3 02.) a09, b04, c10, d08, e03 03.) a) 50€, 25000€, c) 400 04.) 4 05.) 5 06.) a) zwei möglichkeiten 1.) [Gewinn/Kapital] antworten 2,4 2.) [Output/Input] antworten 3,6 [Ertrag/Aufwand] antworten 1,5 07.) a3, b5, c6, d1 08.) 2, 3, 4 09.) 2, 3, 5 (begründung 4 und 7 kann man ausschließen da dies freiwillig ist 1 kann man ausschließen da der Ausbildungsrahmenplan von der IHK festgelegt wird und man ihn sich zwar ansehen kann aber nicht kontrollieren muss. "Lohnsteuerkarte abgeben" und "berichtsheft führen" war in den vergangenen Jahren die richtige Antwort und so bleibt als dritte nur noch die 5) 10.) 1, 5 11.) 2, 3, 5 12.) 5 13.) 3, 5 (Mündliche Arbeitsverträge müssen vom Arbeitgeber als Protokoll schriftlich niedergelegt werden, und ein Arbeitsvertrag darf den Angestellten besser stellen als Tarifverträge oder das Gesetz) 14.) 1, 4, 7 15.) a 06, b 04, c 08, d 05, e 09, f 03 16.) 2, 4, 6 17.) 3 18.) 2 (da der rest Gesetzlich oder Tariflich geregelt ist) 19.) 3, 4 20.) 2, 3 (nicht ganz sicher) 21.) 1, 2, 3 22.) 3 oder 5 (nicht ganz sicher) müsste so alles richtig sein
27. November 200816 j ich versteh gar nicht, wo das problem liegt. habt ihr in eurer ausbildung je mal was mit dem rahmenlehrplan zu tun gehabt? bzw. musstet ihr ihn gestalten??? von daher ist es doch logisch, dass die "lohnsteurkarte" hören wollten zumal es ja eigentlich eure pflicht ist, die abzugeben. ansonsten klasse 6. Es hieß "Rahmenlehrplan kontrollieren" und nicht gestalten, und das sollte definitiv gemacht werden. Aber ich hab auch die Lohnsteuerkarte genommen, da ich's mit dem lesen wohl nicht mehr so genau genommen hab.......:upps
27. November 200816 j Es hieß "Rahmenlehrplan kontrollieren" und nicht gestalten, und das sollte definitiv gemacht werden. Aber ich hab auch die Lohnsteuerkarte genommen, da ich's mit dem lesen wohl nicht mehr so genau genommen hab.......:upps "Rahmenlehrplan kontrollieren" soll heissen das man ihn auf Richtigkeit und Einhaltung prüft! Mach das mal als Azubi im Betrieb!:D "Lohnsteuerkarte" war richtig, hat mein WISO-Dozent und meine BWL-Dozentin heute bestätigt ohne lange zu zögern! Aber vielleicht ändert das die IHK ja auch noch!
27. November 200816 j ach lass mer uns überraschen...ich glaub über die ihk braucht man sich eh nimmer wundern...im prinzip steht nämlich von "ausbildungsrahmenplan kontrollieren" und "lohnsteuerkarte abgeben" gar nix im BBiG also wäre beides im prinzip wenn man sich genau auf s BBig bezieht falsch ...aber lass mer des thema mal wir sehn ja was rauskommt und wer recht hat...vielleicht lassen sie ja beides zähln
27. November 200816 j Aber bitte was sollte das mit der TCO? Kein FCKW und der Herrsteller muss ein Recycling-Unternehmen benennen. Aber sonst? TCO kommt aus Schweden, wird nicht vom TÜV vergeben und es dürfen auch keine chlorierten Flammschutzmittel benutzt werden. Und das letzte schließt sich aus, denn es darf ja nicht nur der Hersteller recyclen. Und Mindestwerte beim Stromverbrauch machen ja mal keinen Sinn! Also, was sollte das?
28. November 200816 j sind aber die mindestwerte beim stromverbrauch bei der TCO geschichte so stehts auch im tabellenbuch.
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.