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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich denke schon wieder an die schönen Sachen ... nach der Prüfung .

Kurze Frage: ist es gesetzlich geregelt das nach Prüfungen frei ist ...

Oder was sagt euer Betrieb dazu ???

PS: Bitte keine Postings wie :

- Schau ins Buch

- Frag doch deinen Betrieb ...

Ich Danke euch !

Tja also bei uns in Bremen wird am Donnerstag wieder ordentlich rangeklotzt ;)

Da musste erstmal Gleitzeitabbau her :bimei

ich hab frei :)

Kommt Drauf an:

Entweder ist es in eurem Tarifvertrag geregelt, dass an Prüfungstagen Sonderurlaub möglich ist -> FREI :P

oder dass vllt mit den Vorgesetzten eine Vereinbarung getroffen wurde, dass an Prüfungstagen Sonderurlaub möglich ist -> FREI :D

Oder vllt gibt es noch eine Regelung bzgl. Bildungsurlaub im Betrieb. Da kenne ich mich aber nicht sehr aus, was Abschlussprüfungen betrifft. Bei normalen Prüfungen (z.B. MCSE) tritt diese Regelung in Kraft!

FiS

Wir machen weiter, aber ich bitte dich..

Rest der Ausbildungszeit in der Schule kann man doch schon mit Freizeithaus vergleichen.

Is die Theorie erstmal erledigt, gilt es nur noch ne Präsi zu machen und ein kleinen Smalltalk mit dem Prüfern zu halten :D

ich bekomme morgen von der firma frei und mittwoch nach der prüfung nur kurz beim ausbilder wasserstand melden. danach frei.

Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen.

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen

1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,

2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. die Freistellung nach Absatz 1 Nr. 1 mit der Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen,

2. die Freistellung nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden.

Ein Entgeltausfall darf nicht eintreten.

BBiG gilt für alle Azubis, das heisst es besteht lediglich eine Pflicht, zur Prüfung freizustellen. Nach der Prüfung darf der Ausbildungsbetrieb verlangen, dass der Azubi zur Arbeit kommt.

Das JArbSchG gilt für alle Azubis vor Vollendung des 18. Lebensjahres.

Blöd gestellte Frage *fg*.

Meinst Du den Rest des Tages der (schritlichen) Prüfung? Da kann der Arbeitgeber auf jeden Fall verlangen, dass Du noch mal in die Firma kommst (siehe oben). Wenn das nur 10 Minuten Fußweg sind, würde ich mir da auch keine großen Hoffnungen machen ;).

Ich lehne mich jetzt wahrscheinlich weit aus dem Fenster. Ich habe allerdings noch im Hinterkopf, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Prüfung endet. Wenn Du also die Projektbesprechung erfolgreich hinter dich gebracht und deine Noten erhalten hast, bist Du kein Azubi mehr und brauchst da auch nicht mehr auftauchen, wenn Du nicht willst. Wäre zwar nicht meine Art einfach sang- und klanglos zu verschwinden aber wer weiß was woanders abgeht...

Kann auch sein dass ich mich in der Beziehung vollkommen irre, daher bitte ich um Aufklärung sofern sich jemand auskennt :D.

Bearbeitet von InfoJunkie

ich hab meinem Ausbilder gestern Abend eine E-Mail geschrieben.

HI, muss ich Mittwoch nach der Prüfung noch zum Betrieb kommen, oder läuft das wie in der Berufsschule, dass danach frei ist?

zurück kam:

Geh danach ruhig nach Hause, wie das zählt weiß ich auch nicht,

evtl. baust du sonst halt Überstunden ab.

VIEL GLÜCK

Frag doch einfach im Betrieb nach.

Ich darf Mittwoch nach der Prüfung nach Hause gehen, bzw. schaffe ich zuvor noch meine Projektarbeit zur IHK. Da sind alle Sorgen gleich an einem Tag verschwunden :)

Am Donnerstag muss ich dann normal auf Arbeit. Am Freitag nach der Zeugnisausgabe ist dann wieder frei :)

ihr kriegt schon zeugnisse? wir müssen noch drei oder vier wochen in die schule :/

Sei doch froh. Ich fand die Schule immer am besten. Leider werde ich nach dem kommenden Freitag nie wieder in die Schule gehen...

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