Veröffentlicht 22. Juni 200916 j Hi, hier wird immer mal wieder darüber gesprochen wann man mit der Ausbildung fertig ist. Zu meinem Fall finde ich da keine wirkliche Antwort. Prüfung Teil A im Januar abgelegt. Teil B. GA1 im Sommer wiederholt. Aber es gab keinen neuen Ausbildungsvertrag / Nachvertrag. am 17.05 per Post den Bescheid über die bestandene Prüfung erhalten. Seit wann bin ich nun kein Azubi mehr? Mit Zustellung des Bescheides? Seit Ablegen der letzten Prüfung (Teil B GA1) Datum Prüfung Sommer 09? Normal würde ich ja sagen nach der mündlichen/Teil A aber den hab ich ja schon im Januar hinter mir und einen neuen Vertrag gab/gibt es ja auch nicht. Das Datum des Bescheid kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen... Danke schonmal für eure Antworten und das Ihr euch mit mir gemeinsam gedanken macht.
22. Juni 200916 j du bist fertig mit der Ausbildung indem du die die Prüfung komplett bestanden hast. Wenn du eine Nachprüfung gemacht hast und jetzt den Bescheid hast mit dem du bestanden hast. Bist du jetzt kein Azubi mehr.
22. Juni 200916 j ja ok, das war mir auch irgendwie klar! Aber ich stelle mir dir Frage bzgl. des Datum. Was ist nun ausschlaggebend? Letzte Prüfung oder Datum des Bescheid? Das sind immehin >= 30 Tage unterschied. Macht dann ja finanziell auch einen Unterschied.
22. Juni 200916 j Na ab dem zeitpunkt wo du wusstest das du bestanden hast. Du hast doch die Praktische wiederhólt oder? Danach wusstest du es? Dann bist du fertig. Wenn du es allerdings erst mit dem Schreiben wusstest dann zählt das schreiben.
22. Juni 200916 j Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.Im Ausbildungsvertrag steht ein Datum. Bestehst du nicht, beendet sich der Vertrag zu $Datum. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.Verstehe ich das richtig? Es hat keine Ausbildungsverlängerung stattgefunden? Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.Änderungen des Vertrages durch Verlängerung hätte schriftlich geschehen müssen. Du warst also kein Azubi mehr. Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Jetzt kann man noch jurisitsches Hochreck turnen Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Vertrag ohne Worte, nur durch konkludentes Handeln (Man geht zur Arbeit, Chef überweist Summe X, man arbeitet weiter) zu schliessen. Dies mal als Überlegungen, die man im stillen Kämmerchen durchdenken oder mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt durchgehen sollte.
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