Veröffentlicht 9. November 200915 j Servus, hab mich gerade mit meinem Ausbilder über die kommende Zwischenprüfung nächsten Frühling unterhalten und da meinte er, dass auch die zum Abschluss zählen würde. Meine Frage ist nun, stimmt das? Also dass die Noten in der Zwischenprüfung zur Gesamtbenotung miteinfließen? Mfg Cartman
9. November 200915 j Ohne zu wissen, ob es bei irgendwelchen IHKs da Ausnahmen gibt, sag ich einfach mal: NEIN
9. November 200915 j Die ZP zählt nicht. Du kannst - zumindest aus der Sicht der IHK - sogar durchfallen, ohne dass es Konsequenzen für Dich hat. Wie das der Betrieb sieht, steht auf einem anderen Blatt! GG
9. November 200915 j Man muss an der Zwischenprüfung teilgenommen haben, um für die Abschlussprüfung zugelassen werden zu können.
9. November 200915 j Man muss an der Zwischenprüfung teilgenommen haben, um für die Abschlussprüfung zugelassen werden zu können. Ja, aber nur teilgenommen - nicht bestanden! GG
10. November 200915 j Jep. Wenn du dich an dem Tag nicht gut fühlst, du keinen Bock oder was besseres zu tun hast, dann besteht deine einzige Verpflichtung darin, am Prüfungsort zu erscheinen, dich evtl. Auszuweisen und deinen Namen, IHK-Nr, Azubi-Nr und eine Unterschrift zu hinterlassen. Das solltest du aber mit deinem Chef klären. Bei uns gibts z.B. einen Zuschuss zum Weihnachtsgeld je nach ZP-Note. Ansonsten kannst du das immer als gute Vorbereitung auf die AP sehen, denn am Ergebnis der ZP kannst du deine Schwächen ausmachen.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.