28. Dezember 200916 j Hallo, nehmen wir an, dass ein Hotel ihren Gästen einen Internetzugang anbietet. Dieser Internetzugang wird durch eine IACBOX ( Internet Hotspot IAC-BOX - Internet for Guests: Home ) realisiert. Darüber läuft das Ticketsystem und es gibt die Möglichkeit das komplette Surfverhalten der Ticketnutzer zu speichern (Vorratsdatenspeicherung). Doch inwiefern darf ich die Daten speichern in Bezug auf das Thema Datenschutz? Denn wenn ich die Vorratsdatenspeicherung aktivieren will auf dieser IACBOX, dann bekomme ich folgende Meldung Bitte stellen Sie sicher, daß die Rückverfolgung für Ihren Einsatz legal ist! Inwiefern sollte ich sicherstellen, dass der Einsatz der Vorratsdatenspeicherung legal ist? Man ist doch als "ISP" verpflichtet die Daten zu speichern, damit nicht alles auf den Betreiber zurückfällt.
28. Dezember 200916 j Bundesnetzagentur | FAQ TKÜ Vorratsdatenspeicherung Analog dazu ist daher die übliche Mitbenutzung des Telefonanschlusses/ Internetzugangs eines Unternehmens mittels der lokalen Telefonvermittlung bzw. von LAN/WLAN-Anschlüssen durch Gäste und Kunden, insbesondere in der Gastronomie und in Hotels, als dem nicht öffentlich zugänglichen Bereich zugehörig anzusehen. Daraus folgt, dass bei Mitbenutzung der Telefonanschlüsse/ bzw. der Internetzugänge von Campingplätzen, Hotels, Restaurants, Internetcafés, Touristikbüros, Bibliotheken usw. keine Verbindungsdaten nach § 113a TKG zu speichern sind [...] Für tiefergehende Fragen wende man sich vertrauensvoll an einen Anwalt.
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