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Fahrtkostenrückerstattung


marco_90

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Guten Morgen User,

habe mal eine Frage und zwar:

Ich fahre täglich einfach 15 Kilometer zu meiner Ausbildungsstelle und ein bis zweimal im Monat am Tag 140 Kilometer zur Berufsschule, jetzt bekomme ich von meinem Arbeitgeber einen kleinen Fahrtkostenzuschuss.

Nun wollte ich fragen ob ich die Fahrtkosten schon absetzen kann?

ich zahle ja noch keine Lohnsteuer?

Wie macht ihr das so?

Gruß Marco

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Nun wollte ich fragen ob ich die Fahrtkosten schon absetzen kann?

ich zahle ja noch keine Lohnsteuer?

Hast doch schon alles gesagt...

Generell kannst du die Fahrtkosten absetzen. Dank der "neuen" Pendlerpauschale auch die kurzen Strecken von 15km. Da du aber keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts absetzen. Wenn du nichts gezahlt hast, kannst du ja auch nichts zurückbekommen

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Hi, die Fahrtkosten zum Betrieb kannst du dir nicht erstatten lassen.

Aber die Fahrtkosten zur Berufsschule.

Du gehst einfach zu deinem zuständigen Landratsamt und beantragst einen Schein zur Fahrtkostenrückerstattung für die Berufsschule.

Es gilt allerdings zu beachten:

1. Es wird nur der Betrag ausgezahlt der über der Eigenbeitragsgrenze von 360€ liegt

2. Kann bis spätestens Oktober abgegeben werden

3. Falls du mit dem Auto fährst musst du vorher einen weiteren Antrag zur nutzung eines privaten PKWs stellen. (Aber das erklären die dir im Amt schon genauer :) )

Falls dieser genehmigt wird, werden aber auch nur die Kosten angerechnet die durch öffentliche Verkehrsmittel entstehen würden.

Bei mir hat das letztes Jahr trotzdem noch einen Betrag von 340€ ergeben.

Hoffe ich konnte dir helfen

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Es gibt meineswissens nach 5 oder 6 Sachen die du ankreuzen kannst.

Bei mir treffen 2 Sachen zu.

Ich bin mit dem Zug insgesamt 2 Stunden länger unterwegs, als mit dem Auto.

Hier mal ein Beispiel wie das Ding aussehen kann.

http://www.main-spessart.de/Dox.aspx?docid=%7BB17E886A-907A-477B-8114-CFD62043979E%7D&orgid=%7B441B9F01-1A8C-43C3-8E44-C7BE0C4D86F2%7D

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