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Nach Prüfung direkt Gesellenlohn?


Nakata

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hi,

ich habe am Montag 14.06.2010 meine mündliche Prüfung (Präsi und Fachgespräch) nun ist die Frage: Bin ich dann direkt Geselle und werde dann auch wie einer bezahlt oder muss ich noch auf eine Lossprechung oder sowas in der Art warten?

Für mich wäre es halt wichtig zu wissen, da ich bald umziehe und der halbe Monat Gesellenlohn schon gut tun würde.

hat da jemand infos zu oder selber Erfahrungen als Chef, Jurist oder grad fertiger Azubi ?

bin bei der IHK Nordwestfalen gemeldet.

MFG Nakata

PS: werde mit nem unbefristeten Vertrag übernommen *freu*

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Bin ich dann direkt Geselle und werde dann auch wie einer bezahlt oder muss ich noch auf eine Lossprechung oder sowas in der Art warten?

Nein, du wirst nie Geselle werden, den Gesellenstatus gibt es nämlich nur in den Handwerksberufen.

Interessant für dich ist:

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Aber wer ist denn so verrückt und macht das ganze ohne schriftlichen Vertrag mit Lohnvereinbarung?

Nachtrag zur Schriftform des Vertrages:

Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Und zur Info an alle anderen zum Thema befristete Arbeitsverträge:

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen [...]

Lernt man sowas nicht im WiSo-Unterricht an der Berufsschule?

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doch schon, aber ich habe meine Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt, von daher fehlt mir 1 Jahr WiSo

Danke für die Auskunft ich hatte das mal irgendwo gelesen aber war mir da nicht mehr so sicher und wenns ums liebe Geld geht frag ich lieber nochmal nach

Aber wer ist denn so verrückt und macht das ganze ohne schriftlichen Vertrag mit Lohnvereinbarung?

unter anderem mein Chef, da bei uns im 4 man betrieb keiner einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat. Das läuft nach BgB laut meinem Chef.

Bearbeitet von Nakata
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