Uniquesone Geschrieben 8. April 2012 Teilen Geschrieben 8. April 2012 Hallo zusammen, Am Dienstag sollte mein Projekt starten. Nun hat mein Ausbildungsbetrieb mal einfach so beschlossen, dass ich Urlaubsvertretung für einen Kollegen Fulltime vor Ort beim Kunden nehmen soll. Daher würde keine Zeit und Möglichkeit bleiben, mein Projekt durchzuführen. Was kann ich da machen? Kann ich mich an die Handelskammer wenden? Kann ich diese Vertretung verweigern, da mein Projekt vorrang hat? Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chooter696 Geschrieben 8. April 2012 Teilen Geschrieben 8. April 2012 sofort mit CHef reden das das so nicht läuft. Wenn das nicht hilft IHK anrufen und das klären. Wann musst du dein Projekt abgeben? Ggf. Projekt verschieben lassen von der IHK wenn das möglich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chooter696 Geschrieben 8. April 2012 Teilen Geschrieben 8. April 2012 *doppenpost* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uniquesone Geschrieben 8. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 8. April 2012 Freitag in 2 Wochen, würden also 50% fehlen. Werde auch nochmal drüber sprechen. Im Notfall IHK um Verschiebung bitten. Wie sieht das ganze denn gesetzlich aus? Besten Dank schonmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chief Wiggum Geschrieben 9. April 2012 Teilen Geschrieben 9. April 2012 Wie sieht das ganze denn gesetzlich aus? BBiG § 15 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 10. April 2012 Teilen Geschrieben 10. April 2012 Was kann ich da machen? Kann ich mich an die Handelskammer wenden? Kann ich diese Vertretung verweigern, da mein Projekt vorrang hat? falls wichtige betriebliche gründe für eine verschiebung des projekts sprechen ist das von seiten der ihk eigendlich kein problem. ob die urlaubsvertretung ein "wichtiger betrieblicher grund" ist kann ich nicht beurteilen. schließlich hat der chef den urlaub ja genemigt und war darüber informiert - ebenso wie über dein projektzeitraum. aber du hast es ja nicht verbaselt und die ihk wird sicherlich nicht dich die suppe auslöffeln. ansonsten gilt §15 BBiG. ->zusammen mit dem chef bei der ihk vorstellig werden und um fristverschiebung bitten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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