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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi Leute!

Ich bin auch am 09.05. dran mit Prüfung ablegen.

Ist es wirklich so, das man für die GA`s sprich GA1 und GA2 mindestens 50/51 Punkte braucht damit man besteht (natürlich WISO dabei bestanden) ???

Man hört immer unterschiedliche Sachen in Bezug auf die Verteilung der Punkte etc., z.B. das man in GA1 und GA2 auch zu 5en haben könnte und trotzdem besteht wenn man z.B. in WISO eine 1 geschrieben hat.

Wie seht ihr das? Was sind eure Infos?

zusammenfassend lässt sich sagen du brauchst überall mindestens 30 punkte aber die gesamtprozentpunkte aus teil B müssn min 50 % sein, wobei die verteilung GH1 = 40% ; GH2 = 40% ; WiSo = 20% ist.

um deine Frage zu beantworten ob zwei fünfen in den GHs und eine 1 in Wiso reicht... unter umständen schon. z.b. jeweils 48% und 100% wieso.

in den ghs ist jeder punkt 0,4 punkte wert in wiso 0,2.... hauptsache du kommst auf 50 und in keinem teil unter 30.

das was ich nicht verstehe ist folgendes:

Nehmen wir mal an ich verhaue GH1 mit 30 Punkten. GH2 verhau ich mit 42 Punkten. Wiso bestehe ich mit 55 Punkten. Kann ich auf Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung machen um GH 2 zu retten um dann wiederrum nur noch GH1 wiederholen zu müssen?

Nutze den Onlinerechner.

Seit es den gibt gab es keine Rechenfehler.

der sagt nur wie viele punkte ich brauche um die Prüfungen zu bestehen. Das heisst er sagt mir für GH1 brauch ich x punkte und für GH2 xPunkte. Aber soweit ich weiss kann man nur eine Prüfung in der Ergänzungsprüfung verbessern.

Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Du kannst in dem von dir konstruierten Fall nur durch unmögliche Leistungen in der mündlichen Ergänzungsprüfung bestehen. Somit kannst du selbst mit 100 Punkten in der MEP nicht bestehen - daraus folgt: keine MEP, durchgefallen.

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