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Unterschied zw. Vorzeitige Externe und Vorzeitige Prüfung. §9 (1) / §11 (1)


xantian

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Hallo Community,

wie Betreff schon sagt. Was ist der Unterschied bei denen beiden?

vorzeitige Zulassung § 9 (1) Prüfungsordnung (für Auszubildende)

UND

Antrag auf vorzeitige Zulassung § 11 (1) Prüfungsordnung

Auf was muss ich mich bei vorzeitige Zulassung § 9 (1) Prüfungsordnung (für Auszubildende) beachten?

Beruf FiSi / Kanton BW

MfG

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Ich sehe aber kaum einen Unterschied bis auf die überschrift der Datei Antrag_auf_externe_-__vorzeitige_Zulassung-data.doc

http://www.karlsruhe.ihk.de/linkableblob/705534/.2./data/Antrag_auf_externe_-__vorzeitige_Zulassung-data.doc

2te: Antrag_auf_vorzeitige_Zulassungdoc-data.doc

http://www.karlsruhe.ihk.de/linkableblob/706294/.4./data/Antrag_auf_vorzeitige_Zulassungdoc-data.doc

Prüfungsordnung: http://www.karlsruhe.ihk.de/linkableblob/706022/.2./data/Pruefungsordnung2-data.doc

Deshalb meine Frage was ist der Unterschied? Egals welches ich nehmen würde wäre für mich als AZUBI ja keine Externe Prüfung sondern eine Normale Verkürzung?

Falls es doch eine Externe werden würde worauf soll ich da achten? Was sind die unterschiede zw. Externen nach §9 (1) und normalen nach §11 (1)?

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Insofern Du eine normale Ausbildung machst -> vergiss alles, was mit Extern zu tun hat.

Wenn Du nen IT-Beruf machst, ist für Dich der Antrag nach § 11 (1) der richtige.

Ist ja auch hier als Download eingestellt:

Antrag auf vorzeitige Zulassung - Industrie- und Handelskammer Karlsruhe

§ 9 (1) bezieht sich auf Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung (z. B. Metall- und Elektroberufe) und hat eigentlich mit vorzeitiger Zulassung nix zu tun...

seltsames Formular..... *amkopfkratz*

Ich vermute mal, das ist ne Leiche auf deren Homepage und nicht mehr akutell.

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