Veröffentlicht 14. August 201213 j Hallo zusammen. Bald steht die Abschlussprüfung an und mein Ausbilder möchte jetzt nen relativ genauen Terminplan von mir haben. Die offiziellen Termine wie Abgabe Antrag usw. findet man ja auch auf der IHK Seite. Allerdings hab ich noch 2 Fragen: 1. Wie lange braucht die IHK ca. um einen Antrag zu genehmigen? Hat da jemand Erfahrung mit? (IHK Köln) 2. Bis wann muss ich als Verkürzer in die Berufsschule? Wäre cool wenn mir da jemand helfen könnte
14. August 201213 j zu 1. +/- 6 wochen zu 2. die ausbildung -und somit die schulpflicht- endet mit bestehen der prüfung. die prüfung hast du bestanden, wenn der pa dir nach der präsentation und dem fachgespräch sagt, dass du bestanden hast
14. August 201213 j zu 2. die ausbildung -und somit die schulpflicht- endet mit bestehen der prüfung. die prüfung hast du bestanden, wenn der pa dir nach der präsentation und dem fachgespräch sagt, dass du bestanden hast Wobei einige Berufsschulen zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung gar keinen Unterricht mehr anbieten. Also am besten bei der BS/IHK nachfragen.
14. August 201213 j Wobei einige Berufsschulen zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung gar keinen Unterricht mehr anbieten. Also am besten bei der BS/IHK nachfragen. Wen interessieren in diesem Zusammenhang die Berufsschulen? Es gibt ein Bundesgesetz, das das regelt: BBiG - Einzelnorm, Absatz 2 Und die Schulpflicht (nicht zu verwechseln mit der allgem. Schulpflicht!) ergibt sich ebenfalls aus dem BBiG: BBiG - Einzelnorm
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