Veröffentlicht 21. Februar 201312 j HI, eine Frage zur ZP Herbst 2002 Aufgabe 4.6: Entgeltabrechnung Monat September Angestellter Meyer, Bruttogehalt beträgt 3000 €, er erhält für den laufenden Monat eine Zulage von 219 € Brutto. Berechnen Sie sein Nettogehalt. Lohnsteuer: 387,50 € Soli: 0,00 € Kirchensteuer: 8 % von Lohnsteuer Krankenver. 14,9 % Rentenver.: 19,1 Arbeitslosenver.6,5 Pflegever.: 1,7 Erste Frage ist ob ich die Zulage bei den Abzügen berücksichtigen muß oder nicht, aber egal ob ich diese berücksichtige oder nicht, ich komme nicht auf das Ergebnis der Musterlösung(2121,29 €) 1. Rechnung: 3000-387,50 €-31 €=2581,50 € 2581,50 €-1260 €=2321,50 € 1260 € ensprechen 42,2 % von 3000 €(Summe der restlichen Versicherungen)
21. Februar 201312 j Moin, Ich hab selber mal ein bisschen rumgerechnet. Vorher hab ich mir das Schema einer Mitarbeiterabrechnung angeschaut: Schematischer Aufbau der Mitarbeiterabrechnung: Bruttoentgelt - Lohnsteuer - Solidaritätszuschlag - Kirchensteuer (bei entsprechendem Merkmal) - Krankenversicherungsbeitrag (AN-Anteil) - Pflegeversicherungsbeitrag (AN-Anteil) - Rentenversicherungsbeitrag (AN-Anteil) - Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AN-Anteil) = Nettoentgelt + Nettobezüge (steuer- und beitragsfrei) - Nettoabzüge (steuer- und beitragsfrei) = Auszahlungsbetrag Daraus ergibt sich für mich: 3000€ + 219€ = 3219€ Bruttolohn 0,5 [AN-Anteil] * (0,149 + 0,191 + 0,065 + 0,017) = 21,1% Versicherungen vom Bruttolohn Ausserdem werden 387,5€ + 0,08 * 387,5€ [Kirchensteuer] = 418,5 € abgezogen => 3219€ * (1-0,211) - 418,5€ = 2121,29€ So ist das ganz ausführlich
21. Februar 201312 j Stimmt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen ja 50/50 bei den Versicherungen, das war mein Fehler. Dann kommt man auch auf das richtige Ergebnis. Vielen Dank für die ausführliche Rechnung.
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.