Gast Geschrieben 21. Februar 2013 Geschrieben 21. Februar 2013 HI, eine Frage zur ZP Herbst 2002 Aufgabe 4.6: Entgeltabrechnung Monat September Angestellter Meyer, Bruttogehalt beträgt 3000 €, er erhält für den laufenden Monat eine Zulage von 219 € Brutto. Berechnen Sie sein Nettogehalt. Lohnsteuer: 387,50 € Soli: 0,00 € Kirchensteuer: 8 % von Lohnsteuer Krankenver. 14,9 % Rentenver.: 19,1 Arbeitslosenver.6,5 Pflegever.: 1,7 Erste Frage ist ob ich die Zulage bei den Abzügen berücksichtigen muß oder nicht, aber egal ob ich diese berücksichtige oder nicht, ich komme nicht auf das Ergebnis der Musterlösung(2121,29 €) 1. Rechnung: 3000-387,50 €-31 €=2581,50 € 2581,50 €-1260 €=2321,50 € 1260 € ensprechen 42,2 % von 3000 €(Summe der restlichen Versicherungen)
HuoFenG Geschrieben 21. Februar 2013 Geschrieben 21. Februar 2013 Moin, Ich hab selber mal ein bisschen rumgerechnet. Vorher hab ich mir das Schema einer Mitarbeiterabrechnung angeschaut: Schematischer Aufbau der Mitarbeiterabrechnung: Bruttoentgelt - Lohnsteuer - Solidaritätszuschlag - Kirchensteuer (bei entsprechendem Merkmal) - Krankenversicherungsbeitrag (AN-Anteil) - Pflegeversicherungsbeitrag (AN-Anteil) - Rentenversicherungsbeitrag (AN-Anteil) - Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AN-Anteil) = Nettoentgelt + Nettobezüge (steuer- und beitragsfrei) - Nettoabzüge (steuer- und beitragsfrei) = Auszahlungsbetrag Daraus ergibt sich für mich: 3000€ + 219€ = 3219€ Bruttolohn 0,5 [AN-Anteil] * (0,149 + 0,191 + 0,065 + 0,017) = 21,1% Versicherungen vom Bruttolohn Ausserdem werden 387,5€ + 0,08 * 387,5€ [Kirchensteuer] = 418,5 € abgezogen => 3219€ * (1-0,211) - 418,5€ = 2121,29€ So ist das ganz ausführlich
Gast Geschrieben 21. Februar 2013 Geschrieben 21. Februar 2013 Stimmt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen ja 50/50 bei den Versicherungen, das war mein Fehler. Dann kommt man auch auf das richtige Ergebnis. Vielen Dank für die ausführliche Rechnung.
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