Veröffentlicht 28. April 201312 j Wenn man die entsprechende Berufserfahrung(Faktor 1,5 der Regelausbildungszeit) bereits hat, und über die Externenprüfung geht, - wie erscheint dies auf dem IHK Abschlusszeugnis? Oder gibt es ein anderes Zeugnisformular? Würde mich über eine Aufklärung freuen.
28. April 201312 j Du wirst das gleiche Zeugnis wie die "normalen" Azubi-Absolventen erhalten. BBiG § 37, Absatz 3, Satz 2 kann dann keine Anwendung finden. Bearbeitet 28. April 201312 j von Chief Wiggum
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