Ti-Ci Geschrieben 28. April 2013 Geschrieben 28. April 2013 Wenn man die entsprechende Berufserfahrung(Faktor 1,5 der Regelausbildungszeit) bereits hat, und über die Externenprüfung geht, - wie erscheint dies auf dem IHK Abschlusszeugnis? Oder gibt es ein anderes Zeugnisformular? Würde mich über eine Aufklärung freuen.
Gast Geschrieben 28. April 2013 Geschrieben 28. April 2013 (bearbeitet) Du wirst das gleiche Zeugnis wie die "normalen" Azubi-Absolventen erhalten. BBiG § 37, Absatz 3, Satz 2 kann dann keine Anwendung finden. Bearbeitet 28. April 2013 von Chief Wiggum
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