Veröffentlicht 24. Februar 201510 j Hallo Zusammen, wir hatten am Samstag in der Lerngruppe die Diskussion, ob als IT- Systemkauffrau und als Informatikkauffrau zu den schriftlichen Abschlussprüfungen das IT-Handbuch noch immer zu den erlaubten Hilfsmitteln zählt. Hierzu habe ich sicherheitshalber die zuständige IHK angeschrieben. Diese schrieb mir zurück: Hallo xxx, die Schule erhält vom Kultusministerium die selben Unterlagen wie wir auch. Hier ist zu den Hilfsmitteln vermerkt: Softwarevoraussetzungen und Hilfsmittel: - Office Paket - Programm zur grafischen Darstellung von Prozessen - Programmentwicklungsumgebung - Internet-Browser - Reader für PDF-Files - HTML-Nachschlagewerk und textbasierter HTML Editor Freundliche Grüße xxx Was mich jetzt schon etwas verwirrt, der Taschenrechner fehlt beispielsweise auch... Ist das Tatsache was da steht? Vielleicht können das die Prüflinge von der letzten Winterprüfung beantworten, oder jemand, der mir genau sagen kann woher ich solche Infos noch bekommen kann. Danke schon mal, Gruss Solaris
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