16. März 200223 j also nachdem keiner ne lösung zur zp/Frühjahr2001 hat, hier meine Frage zu Aufg.4.1: Auf Grund welcher Vorschrift muss Herr. X in seinem Teilgebiet als Sicherheitsbeauftragter beschäftigt werden ? a.Aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes oder b.Aufgund der Unfallverhütungsvorschriften --- Am Wort Vorschriften würde ich festmachen des es die UVV sind. Im Arbeissicherheitsgesetz sind aber die Regeln zur Einhaltung der UVV verankert. Da ich keine Lösung habe, wäre ich über einen Tipp dankbar. Gruß Markus
17. März 200223 j wollte nur mal bekanntgeben, dass ich die Lösung für die Zwischenprüfungen Herbst 98 bis Herbst 2001 habe wer eine braucht, der meldet sich am besten bei: danny.burghardt@ifi00a.de
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